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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Die Maßnahmen zur Senkung des Mortalitätsrisikos des lokalen Vorkommens<br />

des Steinkauzes sehen wie folgt aus:<br />

• Abschirmung der Trasse (Schutzeinrichtungen, unattraktive Gestaltung der<br />

Trassenseitenflächen durch Bepflanzung).<br />

• Schaffung von Bereichen gefahrloser Trassenquerungen insbesondere wäh-<br />

rend der frühen Dismigrationsphase der Jungtiere und der Erkundungsflüge<br />

der Altvögel in Form optimal angeordneter, artspezifisch gestalteter und an-<br />

gebundener Querungshilfen am Eschweg (BW 30) und westlich der Holtfelder<br />

Straße (BW 32a).<br />

• Erhöhung der Überflughilfen um 2,0 m durch Aufsatz eines Drahtgeflechts auf<br />

die Schutzwand (Gesamthöhe dann 6,0 m) auf einer Länge von 1.200 m<br />

beidseits der A 33 zwischen dem Eschweg und dem Illenbruch.<br />

Die Gutachter des Vorhabenträgers führen zu Recht an, dass derzeit keine Er-<br />

fahrungen über die Nutzung von Querungshilfen beim Steinkauz vorliegen. Die<br />

Gutachter kommen aber fachlich überzeugend zu dem Ergebnis, dass aufgrund<br />

der Flug- und Verhaltensweise sowie Raumnutzung von einer sicheren Nutz-<br />

barkeit einer Querungshilfe durch den Steinkauz auszugehen ist. Diese Ein-<br />

schätzung wird von der Höheren Landschaftsbehörde bei der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Detmold</strong>, deren fachlichem Votum ich folge, geteilt.<br />

Die genannten Maßnahmen, die auch im LBP angeführt sind, werden mit die-<br />

sem Planfeststellungsbeschluss verbindlich festgelegt (vgl. auch Kap. 9 des Ar-<br />

tenschutzrechtlichen Fachbeitrages 2009).<br />

Seitens der Naturschutzverbände stoßen die zuvor genannten Schutzmaßnah-<br />

men für den Steinkauz im Bereich Illenbruch und Neue Hessel auf Kritik (Stel-<br />

lungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände vom 15.03.2010 zu<br />

Deckblatt I, Seite 9 und 135 ff.). Hierzu wie folgt:<br />

Der Vorwurf der Naturschutzverbände, im Bereich Illenbruch komme es durch<br />

die Überführung der Straße Illenbruch zu einer Erhöhung des Kollisionsrisikos,<br />

ist nicht haltbar. Die Straße Illenbruch und die Casumer Straße weisen derzeit<br />

ausschließlich Anliegerfunktion auf. Die Verkehrsbelastungen sind nach eige-<br />

nen Befunden der Gutachter des Vorhabenträgers im Rahmen der Kartierungen<br />

im Raum sowohl tagsüber als auch insbesondere nachts sehr gering (wenige<br />

Kraftfahrzeuge pro Stunde). An dieser Situation wird auch die geplante Überfüh-<br />

rung der Straße Illenbruch grundsätzlich nichts ändern. Eine Nutzung als<br />

"Schleichweg" mit zunehmenden Verkehrsbelastungen ist nicht zu befürchten,<br />

da die ausgebaute und zügig befahrbare Hesselteicher Straße (K 23) wenige<br />

hundert Meter westlich parallel verläuft.<br />

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