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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Letztlich verbindliche gesetzliche Bewertungsvorgaben gibt es insoweit im Übri-<br />

gen nicht. Das Fachplanungsrecht gebietet nicht, die Eingriffsintensität anhand<br />

standardisierter Maßstäbe oder in einem bestimmten schematisierten und rech-<br />

nerisch handhabbaren Verfahren zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom<br />

23.04.1997, 4 NB 13.97; BVerwG, Urteil vom 11.01.2001, 4 A 13.99). Es stellt<br />

keine Besonderheit der Eingriffsregelung dar, dass das Ergebnis der als gesetz-<br />

liches Erfordernis unverzichtbaren Bewertung unterschiedlich ausfallen kann, je<br />

nachdem, welches Verfahren angewendet wird. Der Planfeststellungsbehörde<br />

steht vielmehr bei der Bewertung der Eingriffswirkungen eines Vorhabens und<br />

ebenso bei der Bewertung der Kompensationswirkung von Ausgleichs- und Er-<br />

satzmaßnahmen, insbesondere was deren Quantifizierung betrifft, eine natur-<br />

schutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (BVerwG, Urteil vom 09.06.2004,<br />

9 A 11.03).<br />

6.6.3 Vermeidungs-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen<br />

Gemäß der ersten Stufe des Reaktionsmodells der Eingriffsregelung, dem na-<br />

turschutzrechtlichen Vermeidungs- und dem ihm immanenten Minimierungsge-<br />

bot, hat der Planungsträger entsprechend der Vorschläge des LBP in der Fas-<br />

sung des Deckblatts I vom 07.09.2009 zur Begrenzung der vorhabensbedingten<br />

Eingriffe u. a. folgende Maßnahmen (vgl. u. a. S. 137 ff des LBP, Unterlage 12)<br />

vorgesehen:<br />

o Schutz von bestehenden flächenhaften Wald- und Gehölzbeständen, von<br />

Feuchtbiotopen, von Feuchtgrünlandbiotopen und von mageren Günlandflä-<br />

chen durch den Verzicht auf separate Arbeitsstreifen bzw. Baustelleneinrich-<br />

tungen sowie durch Maßnahmen gem. DIN 18920,<br />

o Schutz linearer Gehölzbestände durch Baumschutzmaßnahmen gem. RAS<br />

LP 4,<br />

o Schutz angrenzender Biotopflächen mit Brutrevieren des Kiebitzes und des<br />

Rebhuhns durch den Verzicht auf separate Arbeitsstreifen und Baustellen-<br />

einrichtungen sowie Maßnahmen gem. DIN 18920,<br />

o Deutliche Reduzierung der Waldverluste im Querungsbereich des Wald-<br />

komplexes Patthorst durch Umplanung der Anschlussstelle Schnatweg (Pa-<br />

rallelrampen mit Kreisverkehr anstelle der ursprünglich vorgesehenen<br />

Trompete),<br />

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