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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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gebäude an der K 30 in 2005 bestätigt, für 2007 aber nicht mehr angegeben.<br />

Stattdessen bestand 2007 Brutverdacht auf einem Hof nordwestlich dieses Vor-<br />

kommens, bei Bau-km 49+400, ca. 280 m nördlich der Trasse.<br />

Die einzige Änderung gegenüber den Datengrundlagen des Artenschutzbeitra-<br />

ges 2009 ist die Brutplatzverlagerung von dem Hof an der K 30 nach Nordwes-<br />

ten hin. Der Standort befindet sich knapp innerhalb der von Garniel & Mierwald,<br />

Vögel und Straßenverkehr, Kieler Institut für Landschaftsökologie, April 2010,<br />

angegeben Effektdistanz von 300 m, aber außerhalb der angegebenen relevan-<br />

ten 58 dB(A)-Isophone.<br />

Unabhängig davon, ob eine Beeinträchtigung des Brutvorkommens real stattfin-<br />

det oder nicht, wurde im Artenschutzbeitrag 2009 bereits eine Beeinträchtigung<br />

eines Brutvorkommens in diesem Raum nicht ausgeschlossen und die Etablie-<br />

rung eines Ersatzbrutplatzes abseits der Trasse zur Vermeidung des Eintretens<br />

artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände festgelegt.<br />

Zusammengefasst ist festzustellen, dass aus den neuen Ergebnissen bezüglich<br />

der Schleiereule insgesamt weder Nachweis- noch Bewertungsdefizite hinsicht-<br />

lich der Bestandserfassung 2004 und der Konfliktanalyse im Artenschutzbeitrag<br />

aus 2009 mit Relevanz für die artenschutzrechtliche Bewertung ableitbar sind.<br />

Hinsichtlich der Prüfung der einzelnen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG<br />

wird auf Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Schwalben:<br />

Von den beiden im Gebiet nachgewiesenen Schwalbenarten Mehlschwalbe und<br />

Rauchschwalbe liegen großräumig, überwiegend außerhalb des Fauna-<br />

Untersuchungsgebietes von 2004, verschiedene Nachweise vor.<br />

Die Vorkommen innerhalb dieses Untersuchungsgebietes in 2010 entsprechen<br />

fast vollständig den Befunden aus 2004. Dabei ist die Rauchschwalbe nach den<br />

Ausführungen des Vorhabenträgers insgesamt auf Höfen im Gebiet weit ver-<br />

breitet, während die Mehlschwalbe, wie bereits 2004 festgestellt, nur weit ab-<br />

seits der Trasse in geschlosseneren Siedlungsbereichen auftritt.<br />

Weder in Bezug auf die Mehlschwalbe noch auf die Rauchschwalbe ergeben<br />

sich gegenüber der Bewertung im Artenschutzbeitrag vom 14.12.2009, Teil A<br />

(Deckblatt I), Änderungen. Die Nachweise von Brutvorkommen der Rauch-<br />

schwalben auf verschiedensten Höfen im näheren und weiteren Trassenumfeld<br />

unterstreicht die bereits im Artenschutzbeitrag erläuterte weite Verbreitung der<br />

Art. Die Aussage des Vorhabenträgers im Artenschutzbeitrag 2009, dass Brut-<br />

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