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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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obgleich absehbar ist, dass seine Verwirklichung die Möglichkeit ausschließt,<br />

die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung in einer<br />

mit der Funktion des Vorhabens zu vereinbarenden Weise zu sichern. Das ist<br />

insbesondere der Fall, wenn die von einer planfestgestellten Straße herrühren-<br />

den Immissionen bereits für sich genommen die maßgeblichen Grenzwerte<br />

überschreiten. Von diesem Fall abgesehen geht der Gesetzgeber davon aus,<br />

dass sich die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhaltepla-<br />

nung sichern lässt. Für die Annahme, dass dies nicht möglich ist, müssen des-<br />

halb besondere Umstände vorliegen, wie sie zum Beispiel an zentralen Ver-<br />

kehrsknotenpunkten gegeben sein können“ (BVerwG vom 12. August 2009, 9 A<br />

64.07, juris Rn. 107).<br />

Nach den Ergebnissen der angeführten Luftschadstoffgutachten bewegen sich<br />

die Auswirkungen des Vorhabens auf die Luftqualität im Rahmen der Grenzwer-<br />

te der 39. BImSchV.<br />

Nach dem letzten Luftschadstoffgutachten des vom Vorhabenträger beauftrag-<br />

ten Ingenieurbüros Lohmeyer, Mai 2010, Deckblatt II, Fortschreibung zum Luft-<br />

schadstoffgutachten von November 2009, unterschreiten die ermittelten vom<br />

Straßenverkehr erzeugten Schadstoffe Stickstoffdioxid NO2-, Feinstäube PM10-<br />

und PM2.5- Immissionen im Planfall an allen betrachteten beurteilungsrelevanten<br />

Untersuchungspunkten die Grenzwerte der 39. BImSchV. Die Benzolimmissio-<br />

nen wurden in der Fortschreibung nicht näher untersucht, da bereits im Luft-<br />

schadstoffgutachten von November 2009, Ingenieurbüro Lohmeyer, Deckblatt I,<br />

der Nachweis erbracht werden konnte, dass der Immissionsgrenzwert für Ben-<br />

zol von 5 µg/m³ im Jahresmittel an allen Untersuchungspunkten unterschritten<br />

wird.<br />

Das Luftschadstoffgutachten von Mai 2010, Deckblatt II, und auch bereits das<br />

Luftschadstoffgutachten von November 2009, Deckblatt I, basieren auf den ak-<br />

tualisierten Verkehrsdaten für den Prognosehorizont 2025 (vgl. Verkehrsgutach-<br />

ten für die A 33, Planungsabschnitt 7.1, DTV Verkehrsconsult, November 2009,<br />

Deckblatt I). Wie bereits in Kapitel B 6.1.2.2 dieses Beschlusses dargelegt, zeigt<br />

diese Verkehrsuntersuchung die Auswirkungen der geplanten Neubaustrecken<br />

auf die Verkehrsmengen differenziert für Kfz und Schwerverkehr auf.<br />

Wie ebenso in Kapitel B 6.1.2.2 dieses Beschlusses ausgeführt, wurde die Ver-<br />

kehrsuntersuchung methodisch fachgerecht erstellt; die dortigen Prognosen be-<br />

ruhen auf realistischen Annahmen. Damit sind auch die in der Verkehrsuntersu-<br />

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