07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

denordnungsverfahren ist im Übrigen bereits eingeleitet worden (vgl. Kapitel B<br />

7.7.2 dieses Beschlusses).<br />

Die von privaten Einwendern vorgetragene Befürchtung, der Verlauf der A 33-<br />

Trasse könne, weil zu stadtnah, die künftige städtebauliche Entwicklung der<br />

Stadt Halle Richtung Süden blockieren oder zumindest beeinträchtigen, vermag<br />

ich nicht zu folgen, da zwischen dem vorhandenen Siedlungsband und der<br />

Trasse ausreichende Entwicklungsflächen verbleiben. Dafür, dass die zur Auto-<br />

bahn hin gelegenen Freiflächen südlich von Halle und seinen Ortsteilen schon<br />

wegen der Autobahnnähe und der zu erwartenden Immissionen nicht mehr für<br />

Erweiterungen in Frage kommen, lassen sich der lärmtechnischen Unterlage<br />

und dem Luftschadstoffgutachten jedenfalls keine Anhaltspunkte entnehmen.<br />

Wie die Stadt Halle dazu im Erörterungstermin im August 2008 (vgl. S. 453ff<br />

des Wortprotokolls) ausführt, hat die bekannte Planung des Autobahnbaus so<br />

auch bei der Vermarktung des neu ausgewiesenen Baugebietes „Baumheide“<br />

keine Rolle gespielt. Die dort neu entstandenen Bauplätze seien vielmehr trotz<br />

dieser Planung auf dem Markt sehr gut aufgenommen worden.<br />

Im Übrigen bezieht der Belang der städtebaulichen Entwicklung nicht nur die<br />

Ausweitung neuer Wohn- und Gewerbegebiete, sondern auch die künftige Ent-<br />

wicklung der vorhandenen Gewerbegebiete und Ortslagen mit ein. Insoweit sind<br />

für die Stadt Halle mit den Verkehrsentlastungen, die sich auf der B 68 gerade<br />

auch innerstädtisch als Folge des Autobahnbaus einstellen werden (vgl. Kapitel<br />

B 6.1 und insbesondere B 6.1.2.2 dieses Beschlusses), auch neue Entwick-<br />

lungsperspektiven im Hinblick auf die schon vorhandenen Ortslagen zu erwar-<br />

ten. Die wirtschaftliche Bedeutung des A 33-Lückenschlusses (vgl. Kapitel B<br />

7.4 dieses Beschlusses) trägt letztlich zur weiteren Verbesserung der sich dar-<br />

aus ergebenden städtebaulichen Perspektiven bei.<br />

Gerade beim Aspekt der wirtschaftlichen Entwicklung wird deutlich, dass die<br />

A 33 der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Halle nicht entgegensteht, son-<br />

dern neue Entwicklungschancen eröffnet. Wie bereits in Kapitel B 7.4 dieses<br />

Beschlusses dargelegt, plant die Stadt Halle ein 45 ha großes Gewerbe- und<br />

Industriegebiet „Ravenna-Park“ in Halle-Künsebeck. Der Planungsstand ist weit<br />

fortgeschritten, die notwendige 5. Änderung des Regionalplans für den Regie-<br />

rungsbezirk <strong>Detmold</strong> „Gebietsentwicklungsplan (GEP) <strong>–</strong> Teilabschnitt (TA)<br />

Oberbereich Bielefeld“ mit der Darstellung eines Bereiches für gewerbliche und<br />

industrielle Nutzungen (GIB) auf dem Gebiet der Stadt Halle ist vom Regionalrat<br />

636

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!