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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.20<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die Einwender erscheinen in Begleitung Ihres Verfahrensbevollmächtigten zum<br />

Termin.<br />

Durch die Trasse der A 33 mit begleitenden Schutzeinrichtungen, Amphibiendurchlässe,<br />

eine Grünbrücke sowie die Überführung der Holtfelder Straße sind<br />

Teilflächen der Flurstücke 372, 76 und 354 in der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

betroffen. Auf den Flurstücken 64, 360 und 82 in der Flur 52 der<br />

Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> sind landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen,<br />

die Flurstücke 360 und 82 werden hierfür komplett überplant. Insgesamt<br />

würden dem Betrieb der Einwender bei Umsetzung dieser Planung Flächen in<br />

einer Größenordnung von 25.658 m 2 dauerhaft verloren gehen, weitere<br />

3.450 m 2 sollen während der Bauphase vorübergehend beansprucht werden.<br />

Das Wohngebäude der Einwender befindet sich in einem Abstand von 45 m<br />

zum Fahrbahnrand der geplanten A 33.<br />

Der Vorhabenträger ergänzt im Termin, er sei mit den Landschaftsbehörden im<br />

Gespräch, um das Konzept der Grünbrücken zu optimieren. Nach dem derzeitigen<br />

Diskussionsstand sei vorgesehen, die Grünbrücke an der Holtfelder Straße<br />

vom Straßenraum zu trennen und bei unveränderter Breite von 35 m um ca.<br />

100 m nach Westen zu verschieben. Hierdurch entstünde eine weitere Flächenbetroffenheit<br />

der Einwender durch die notwendigen Rampen und Leitstrukturen.<br />

Die Leitstrukturen würden in Gestalt von Grünland mit Obstbäumen hergestellt<br />

und könnten in dieser Form bewirtschaftet werden.<br />

Der Verhandlungsleiter führt zur umfänglichen Betroffenheit der Einwender aus,<br />

das angefertigte Existenzgutachten komme hier zur eindeutigen Feststellung<br />

Die vom Vorhabenträger im Termin angekündigte Verschiebung der Grünbrücke<br />

an der Holtfelder Straße ist mit Deckblatt I Gegenstand der Planung geworden.<br />

Die Inanspruchnahme von Grundflächen der Einwender in der Flur 52 der<br />

Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt dar:<br />

Flurstück 372<br />

3.430 m 2 Erwerb für die Trasse der A 33<br />

490 m 2 Erwerb für die Überführung der Holtfelder Straße<br />

Flurstück 76 (vollständig überplant)<br />

2.140 m 2 Erwerb für die Trasse der A 33 und die Grünbrücke<br />

5.540 m 2 dauerhafte Beschränkung für landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

Flurstück 354<br />

6.930 m 2 Erwerb für die Trasse der A 33 und die Grünbrücke<br />

2.400 m 2 dauerhafte Beschränkung für landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

Flurstück 64<br />

6.030 m 2 dauerhafte Beschränkung für landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

Flurstück 360 (vollständig überplant)<br />

184 m 2 dauerhafte Beschränkung für landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

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