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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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ler notwendigen Sicherungs- und Umlegungsarbeiten rechtzeitig vor Baubeginn,<br />

das heißt unter Berücksichtigung von Planungs- und Materiallieferzeiten etwa<br />

ein Jahr, mit der E.ON Engineering GmbH, Gelsenkirchen, in Verbindung zu<br />

setzen. Bei der Anlage landschaftspflegerischer Maßnahmen im Bereich von<br />

Schutzstreifen der Gasfernleitung sind die mit Stellungnahme der E.ON Engi-<br />

neering GmbH vom 30.03.2010 gegebenen Hinweise zu beachten.<br />

7.12.11 Mit Deckblatt II wurden zusätzliche Schutzstreifen und Arbeitsstreifen im Zu-<br />

sammenhang mit der Verlegung verschiedener Versorgungsleitungen in den<br />

Grunderwerbsplänen ausgewiesen und damit Gegenstand der Planfeststellung.<br />

Soweit die in den Grunderwerbsplänen des Deckblattes II dargestellten Verle-<br />

gungsstrecken von denjenigen in den Lageplänen Versorgungsleitungen (Unter-<br />

lage 5.2) des Deckblatts I abweichen, ist entsprechend Deckblatt II zu verfah-<br />

ren.<br />

7.12.13 Über die in den vorstehenden Bestimmungen explizit genannten Versorgungs-<br />

leitungen hinaus hat der Vorhabenträger während der Bauphase angetroffene<br />

weitere Ver- und Entsorgungseinrichtungen <strong>–</strong> auch private Einrichtungen, wie<br />

Hauskläranlagen etc. <strong>–</strong> funktionstüchtig zu erhalten oder wiederherzustellen.<br />

7.13 Straßenverkehrsbehördliche Gesichtspunkte<br />

7.13.1 Der Bypass im nordöstlichen Quadranten des Kreisverkehrsplatzes A 33/L<br />

782/Alleestraße ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu verlängern und mit<br />

einer Einfädelungsspur zu versehen. Die Zufahrt zum Mitfahrerparkplatz ist zu<br />

diesem Zweck nach Norden in den Bereich der bestehenden Straßenfläche der<br />

Alleestraße zu verschieben.<br />

7.13.2 Diese Einfädelungsspur wie auch die Einfädelungsspur des Bypasses im nord-<br />

westlichen Quadranten ist in Abstimmung mit der zuständigen Straßenver-<br />

kehrsbehörde am Beginn mit einer durchgezogenen Linie zu markieren, um ei-<br />

ne direkte Einfahrt der Verkehrsteilnehmer in den aus dem Kreisverkehr kom-<br />

menden Fahrstreifen zu verhindern.<br />

7.13.3 Im Rahmen der Ausführungsplanung hat der Vorhabenträger die Möglichkeiten<br />

zu überprüfen, die Gefährdung der vom Brückenbauwerk der L 782 auf den Mit-<br />

fahrerparkplatz zufahrenden Radfahrer zu verringern. Denkbar ist z.B. eine Ver-<br />

längerung des Radweges zur Minderung des Längsgefälles (geringere Ge-<br />

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