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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Der Gewässerschutzbeauftragte hat im Rahmen seiner Aufgaben gem. § 65<br />

WHG insbesondere auf die Einhaltung der einschlägigen wasserrechtlichen<br />

Vorschriften des WHG und des LWG einschließlich sonstiger auf diesen Geset-<br />

zen beruhender rechtlicher Vorgaben sowie auf die dieser Erlaubnis und ihrer<br />

Nebenbestimmungen hinzuwirken. Dazu gehört insbesondere die Sicherstel-<br />

lung des einwandfreien Betriebs sowie der einwandfreien Wartung und Über-<br />

wachung der Abwasseranlagen und -einleitungen.<br />

3.5.11 Die Einleitungsbauwerke und die Gewässerprofile sind um den Einleitungsbe-<br />

reich herum ordnungsgemäß (gem. DIN 19657, Ziff. 5.1.4.1 <strong>–</strong> Sicherung von<br />

Gewässern, Deichen und Küstendünen <strong>–</strong> sowie den Vorgaben des ATV-<br />

Arbeitsblattes A 241) zu sichern und zu gestalten.<br />

3.5.12 Die konkrete Ausgestaltung und Ausführung der Regenklär- und<br />

-rückhaltebecken sowie der Rückhaltegräben sind unter Beachtung der ein-<br />

schlägigen technischen, den Stand der Technik bzw. die allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik konkretisierenden Regelwerke (z. B. das ATV/DVWK-<br />

Arbeitsblatt A 117 in seiner derzeit gültigen Fassung und die RAS-Ew) vorzu-<br />

nehmen und vor ihrer Errichtung mit der unteren Wasserbehörde des Kreises<br />

Gütersloh abzustimmen.<br />

Die Becken sind einzufrieden. Sie sind zeitgleich mit dem Bau der Straßenent-<br />

wässerungsanlagen zu errichten, um sicherzustellen, dass kein Erosionsmate-<br />

rial von noch nicht ausreichend gesicherten Dammböschungen bzw. aus dem<br />

Baustellenbereich in die Gewässer gelangen kann. Sollte die zeitgleiche Errich-<br />

tung nicht möglich sein, sind an geeigneten Stellen vorübergehend Sandfänge<br />

anzulegen.<br />

3.5.13 Innerhalb der Wasserschutzgebiete sowie in den Bereichen, in denen der<br />

Grundwasserflurabstand weniger als 1 m beträgt, sind alle Entwässerungsein-<br />

richtungen zum Untergrund hin abzudichten.<br />

Im Bereich des Wasserschutzgebietes Steinhagen-Patthorst sind die vorgese-<br />

henen Entwässerungseinrichtungen <strong>–</strong> wie auch schon im Neubau- und Plan-<br />

feststellungsabschnitt 6 <strong>–</strong> nach Abschnitt 6.2.6.5 RiStWag zu gestalten.<br />

3.5.14 In den vorgesehenen Rückhaltegräben ist auf den Einbau von Rohrrigolen, die<br />

im Schadensfall zu einer schnelleren Ausbreitung von Schadstoffen führen, zu-<br />

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