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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.5<br />

Das Flurstück 132 in der Flur 44 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> soll für eine<br />

landschaftspflegerische Maßnahme im Umfang von 2.700 m 2 beansprucht wer-<br />

den. Die Einwender machen geltend, die Fläche sei verpachtet, es sei eine Ein-<br />

schränkung der bisherigen Wirtschaftsweise zu erwarten.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Vorgesehen ist die Maßnahme A 11.704. Sie umfasst die Neuanlage eines<br />

Kleingewässers auf einem grundwassergeprägten Standort und dient der Erhö-<br />

hung der Strukturvielfalt im Landschaftsraum. Das Flurstück im Übrigen soll der<br />

Sukzession überlassen bleiben, um extensive Uferrandstreifen zu entwickeln.<br />

Kompensiert werden soll der Verlust und die Entwertung von Acker, Grünflä-<br />

chen und sonstigen Flächen mit geringem Versiegelungsgrad, die von der Tras-<br />

se der A 33 beansprucht werden. Zu diesem Zweck ist die Maßnahme geeignet<br />

und macht im Übrigen auch Sinn an dieser Stelle, da das Flurstück Bestandteil<br />

eines großflächig abgrenzbaren Fauna-Funktionsraumes zwischen zwei Berei-<br />

chen höherer Amphibienaktivität ist (Arbeitskarte Fauna/Vegetation, Blatt 4). Sie<br />

ist auch innerhalb des gesamten Maßnahmenkonzeptes im Übrigen erforderlich<br />

und verhältnismäßig (vgl. Kapitel B 6.6).<br />

Einwender B 9.6<br />

Die arrondierten landwirtschaftlichen Nutzflächen der Einwender werden von<br />

der Trasse der A 33 durchschnitten, die Hofstelle wird überplant. Die Einwender<br />

bieten vor diesem Hintergrund den Erwerb des gesamten landwirtschaftlichen<br />

Betriebes an.<br />

Für die Einwendung ist die Erledigung eingetreten. Am 15.10.2008 wurde zwi-<br />

schen den Einwendern und dem Vorhabenträger ein entsprechender Kaufver-<br />

trag abgeschlossen.<br />

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