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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Zur Abschätzung der Auswirkungen der Trassenvarianten auf die bebaute Um-<br />

welt ermittelt die UVS die Einwirkung auf die Siedlungsstruktur und die Raum-<br />

struktur. Sie bewertet die Lage der Varianten in vorbelasteten oder bisher unbe-<br />

lasteten Bereichen und bezieht einen raumordnerischen Ansatz sowie städte-<br />

bauliche Entwicklungspotenziale mit ein.<br />

Unter siedlungsstrukturellen Gesichtspunkten verläuft die V 16 am siedlungs-<br />

fernsten und beeinträchtigt daher im Wesentlichen Siedlungsstellen im Außen-<br />

bereich sowie das Denkmal Schloss Tatenhausen, nicht aber zusammenhän-<br />

gende Siedlungsteile. Von diesen hält sie so weiten Abstand, dass auch eine<br />

weitere Entwicklung der Siedlungsstruktur möglich bleibt.<br />

Aus Sicht der Raumstruktur sind nur geringe Unterschiede zwischen den Neu-<br />

bauvarianten erkennbar. Alle Varianten legen ein neues Beeinträchtigungsband<br />

neben die Achse der B 68, für die zudem unabhängig von der Lage der Auto-<br />

bahn ein Ansiedlungsdruck gesehen wird. In Abschnitt 2 vermeidet die V 16<br />

durch die Lage in Waldgebieten Beeinträchtigungen der Sichtbeziehungen so-<br />

wie funktionaler Aspekte (ausgenommen Erholung), in Abschnitt 3 verläuft sie in<br />

der Nähe zu Schloss Holtfeld in dem Freiflächenbereich, der Sichtbeziehungen<br />

auch aus größerer Entfernung zulässt.<br />

Unter dem Gesichtspunkt der Vorbelastung unterscheiden sich die Trassen <strong>–</strong><br />

bedingt durch ihre Lage im Raum <strong>–</strong> dadurch, inwieweit sie in bisher unbelaste-<br />

ten Bereichen verlaufen. Je näher die Trasse an das Siedlungsband heranrückt,<br />

in desto stärkerem Maße kommt es zu einer Belastungsbündelung und der<br />

schon bisher unbelastete Freiraum wird weiter geschont. Dementsprechend<br />

nimmt die V 16 hier einen mittleren Rangfolgeplatz ein. Die Unterschiede zwi-<br />

schen den Varianten sind jedoch insgesamt gering.<br />

Unter raumordnerischen Gesichtspunkten nimmt die UVS die Zielbündel des<br />

GEP in den Blick: den Schutz und die Entwicklung der Landschaft einerseits<br />

und die Entwicklung der Gemeinden und deren Vernetzung andererseits. Diese<br />

Ziele macht sie an deutlich erkennbaren bandartigen Strukturen fest und zwar<br />

der Münsterländer Bucht im Süden des Untersuchungsraums, die sich nach<br />

Norden anschließende Waldvorzone, die Siedlungszone entlang der B 68 sowie<br />

den Teutoburger Wald.<br />

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