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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwenderin B 9.19<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die Einwenderin erscheint in Begleitung des Herrn Siegfried Menzel, Dammstraße<br />

120, 33824 Werther, und erklärt, sie bevollmächtige ihn, ihre Belange in<br />

diesem Einzeltermin zu vertreten.<br />

Das 5,1 ha große Flurstück 136 in der Flur 4 der Gemarkung Hesseln wird<br />

durch das Überführungsbauwerk der Hesselner Straße, die Neuanbindung des<br />

Stockkämper Weges hieran, landschaftspflegerische Maßnahmen, eine Grabenverlegung<br />

sowie die bauzeitliche Umfahrungsstrecke beansprucht. Die Einzelheiten<br />

werden eingehend am Grunderwerbsplan erläutert und stellen sich<br />

wie folgt dar:<br />

Erwerb<br />

• 6.160 m 2 für das Überführungsbauwerk der Hesselner Straße sowie die<br />

Neuanbindung des Stockkämper Weges hieran<br />

• 300 m 2 für die Trasse der A 33<br />

Vorübergehende Inanspruchnahme<br />

Nach dem in der Gegenäußerung zugesagten Verzicht auf die Bodenlagerfläche<br />

werden lediglich noch 220 m 2 für die Anlage der bauzeitlichen Umfahrungsstrecke<br />

benötigt.<br />

Dauerhafte Beschränkung<br />

• 890 m 2 für ein Feldgehölz im Winkel zwischen dem Überführungsbauwerk<br />

der Hesselner Straße und der Neuanbindung der Holtfelder Straße<br />

hieran.<br />

• 140 m 2 für einen Entwässerungsgraben am Nordrand der A 33<br />

Restfläche<br />

Zwischen der alten und der neuen Hesselner Straße verbleibt eine unwirtschaft-<br />

Eine Veränderung bzgl. der Erwerbsflächen ist mit den Deckblättern nicht eingetreten.<br />

Der Verzicht auf die Oberbodenlagerfläche ist mit Deckblatt I Gegenstand der<br />

Planung geworden. Mit Deckblatt II wird die vorübergehende Inanspruchnahme<br />

zum Zwecke der Verlegung einer Gasleitung um 2.240 m 2 erhöht.<br />

Weitere 1.120 m 2 müssen mit Deckblatt II als Schutzstreifen für die verlegte<br />

Gasleitung dauerhaft beschränkt werden.<br />

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