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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Der Gutachter hat diesbezüglich zunächst ausgeführt, in dieser besonderen Si-<br />

tuation sei der geringe Abstand der Trasse zu den Förderbrunnen wegen der<br />

dort in ausreichender Mächtigkeit ausgebildeten Deckschicht des Geschiebe-<br />

mergels von Vorteil; kritisch wäre es demgegenüber zu beurteilen, wenn die<br />

Trasse über dem hydraulischen Fenster und damit in einem ungeschützten Be-<br />

reich verliefe.<br />

Da das hydraulische Fenster unterstrom der A 33-Trasse gelegen ist, hat der<br />

Gutachter auch die Ausdehnung des Einzugsgebiets aller sechs Förderbrunnen<br />

des Wasserwerkes Tatenhausen ermittelt, wenn die maximale Förderkapazität<br />

unter ungünstigen Bedingungen ausgeschöpft wird. Nach seiner Erkenntnis<br />

kann das Einzugsgebiet in diesem Fall auch heute schon über die Schutzzone II<br />

hinaus bis in den Bereich des hydraulischen Fensters hineinreichen; mit der<br />

Trasse der A 33 sei diese Situation nun von einer neuen Sensibilität.<br />

Vorgeschlagen <strong>–</strong> und vom Vorhabenträger umzusetzen (vgl. Nebenbestimmung<br />

A 7.3.3) <strong>–</strong> werden daher verschiedene vorsorgliche Maßnahmen, deren wich-<br />

tigste es ist, auf Kosten des Vorhabenträgers (Protokoll der Generalerörterung<br />

S. 498) einen Ersatzbrunnen für den vorhandenen Brunnen 1 an einem bereits<br />

ermittelten Standort anzulegen. Dieser Ersatzbrunnen gewährleistet, dass das<br />

Einzugsgebiet aller Brunnen auch bei maximaler Förderleistung das hydrauli-<br />

sche Fenster nicht erreichen kann, mithin also im geschützten Bereich verbleibt.<br />

Zusätzlich werden drei Trinkwassergütemessstellen südlich der Brunnen zur<br />

Beweissicherung angelegt und bei allen Baumaßnahmen im Bereich des hyd-<br />

raulischen Fensters Schutzmaßnahmen nach RiStWag für die Schutzzone II<br />

umgesetzt, obwohl das Fenster innerhalb der Schutzzone III A liegt.<br />

Zu den Einzelheiten wird auf die „Hydrogeologische Machbarkeitsstudie der<br />

Trassenvariante „K 1“ im Bereich des Wasserwerkes Tatenhausen der TWO,<br />

Halle“, Aktualisierungsbericht 2006 von September 2006 des Büros Schmidt<br />

und Partner sowie die Ausführungen des Gutachters in der Generalerörterung<br />

(Protokoll S. 479 ff.) verwiesen.<br />

Der Vorhabenträger hat darüber hinausgehend die Sicherungsmaßnahmen<br />

dargestellt, die straßenbautechnisch im Bereich des Wasserwerkes Tatenhau-<br />

sen ergriffen werden (Protokoll der Generalerörterung S. 496 ff.).<br />

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