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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.44<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die beiderseits des Illenbruchs liegenden, arrondierten Grundflächen des Einwenders<br />

in der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> sollen wie folgt in Anspruch genommen<br />

werden:<br />

• Flurstück 88 in der Flur 52 wird für einen neuen Erschließungsweg (600<br />

m 2 ) und für landschaftspflegerische Maßnahmen (13.110 m 2 ) in Anspruch<br />

genommen.<br />

• Von der Wegeparzelle Flurstück 87 in der Flur 52 sollen 1.105 m 2 zur<br />

Neuanbindung dieses Weges an die Überführung des Illenbruch und<br />

den o.g. Erschließungsweg verwandt werden, weitere 10 m 2 für eine<br />

landschaftspflegerische Maßnahme<br />

• Flurstück 123 in der Flur 53 wird im Umfang von 410 m 2 für die Überführung<br />

des Illenbruchs überplant, weitere 16.250 m 2 sind für landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen vorgesehen.<br />

• Vom Flurstück 41 in der Flur 53 werden 680 m 2 für die Überführung des<br />

Illenbruchs und die Neuanbindung eines Erschließungsweges hieran<br />

benötigt.<br />

• Flurstück 263 in der Flur 52 wird im Umfang von 1.330 m 2 für die Trasse<br />

der A 33 beansprucht. Nachdem der Vorhabensträger in der Gegenäußerung<br />

den Verzicht auf eine vorübergehende Inanspruchnahme<br />

in einer Größenordnung von 3.700 m 2 zugesagt hat, müssen nur noch<br />

975 m 2 vorübergehend beansprucht werden (Anmerkung: bei der Bearbeitung<br />

des Protokolls ergab sich eine Diskrepanz zwischen Grunderwerbsverzeichnis<br />

und Grunderwerbsplan. Es gelten die geringeren<br />

Größenangaben des Grunderwerbsplans).<br />

• Flurstück 42 in der Flur 53 wird im Umfang von 500 m 2 für landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen benötigt.<br />

• Das im Teileigentum des Einwenders stehende Flurstück 60 in der Flur<br />

53 wird mit 310 m 2 für landschaftspflegerische Maßnahmen überplant.<br />

• Die landschaftspflegerischen Maßnahmen sind im Umfang von 12.610<br />

m 2 entfallen. Für die Angleichung eines Grabens entlang der Casumer<br />

Straße werden weiterhin 500 m 2 dauerhaft beschränkt.<br />

• Die landschaftspflegerische Maßnahme ist entfallen.<br />

• Der Umfang landschaftspflegerischer Maßnahmen ist auf 15.280 m 2<br />

verringert. Für die Anlage eines Verbindungsweges zwischen der Casumer<br />

Str. und dem Illenbruch müssen 970 m 2 zusätzlich erworben<br />

werden.<br />

• Das Protokoll des Erörterungstermins wird insoweit korrigiert, als 390<br />

m 2 für die Trasse der A 33 erworben werden müssen, 940 m 2 hingegen<br />

für die Überführung des Illenbruch und die Erschließung des Nachbarflurstücks.<br />

Die zugesagte Verringerung der vorübergehend in Anspruch<br />

zu nehmenden Fläche ist Gegenstand des Deckblattes I geworden.<br />

• Der Umfang landschaftspflegerischer Maßnahmen verringert sich auf<br />

450 m 2 . Weitere 50 m 2 sind für den oben genannten Verbindungsweg<br />

erforderlich.<br />

• Mit Deckblatt I müssen weitere 260 m 2 für den oben genannten Verbindungsweg<br />

erworben werden.<br />

902

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