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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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duktionswasserverrieselung in den hier vorhandenen Waldflächen die Möglich-<br />

keit der Brut für die Art ergeben hat (Bodenbrüter). Durch die erläuterte, für die<br />

Art positive Entwicklung, hat sich der Anteil als Bruthabitat nutzbarer Waldflä-<br />

chen im Nordteil des Tatenhauser Waldes vervielfacht.<br />

Die sich für dieses Vorkommen im Bereich des Tatenhauser Waldes ergeben-<br />

den Beeinträchtigungen durch den Neubau der A 33 sind insgesamt wie folgt zu<br />

beschreiben: Die denkbare baubedingte Inanspruchnahme von Brutplätzen im<br />

Bereich der beanspruchten Waldflächen im Nachweisbereich und Umfeld wird<br />

durch die zeitlichen Vorgaben der Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit<br />

von Vogelarten (Nebenbestimmung A 7.5.2) vermieden. Der Vorhabenträger<br />

führt zu Recht an, dass die Art die Brutplätze nicht wieder nutzt und folgerichtig<br />

keine bau- und anlagebedingten Verluste essenzieller Bruthabitate auftreten.<br />

Demzufolge kann auch das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44<br />

Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht eingreifen. Ersatz für die<br />

Waldverluste mit Eignung als Brut- und Nahrungshabitat sowie für Balzflüge<br />

(z.B. Waldränder, -wege und Schneisen) ist in gleicher Qualität und erforderli-<br />

cher Größe südlich der Trasse vorhanden, auch außerhalb von Einwirkungen<br />

durch bau-, anlagen- und betriebsbedingte Randeffekte sowie abseits bereits<br />

vorhandener Vorkommen.<br />

Hinsichtlich betriebsbedingter Beeinträchtigungen durch Randeffekte, insbe-<br />

sondere Lärm, wird die Waldschnepfe von Garniel & Mierwald, Vögel und Stra-<br />

ßenverkehr, Kieler Institut für Landschaftsökologie, April 2010, als mittel lärm-<br />

empfindlich eingestuft, mit Haupteinwirkungen bis in den Bereich der 58 dB(A)-<br />

Isophone) und Zuordnung einer Effektdistanz von 300 m. Diese Beeinträchti-<br />

gungen betreffen die Partnerfindung, d.h. insbesondere Maskierung der Balzru-<br />

fe durch Lärm. Wie bereits bei den Waldverlusten erläutert, befinden sich süd-<br />

lich der Trasse und abseits möglicher Einwirkungen durch Randeffekte groß-<br />

räumig Waldflächen mit Waldwegen, Schneisen und Waldrändern, die für die<br />

Durchführung der Balzflüge gut geeignet sind. Eine Einschränkung der Partner-<br />

findung durch Lärmeinwirkungen mit Relevanz für das Vorkommen der Art ist<br />

entsprechend nicht ableitbar. Daher kann auch nicht vom Eintritt des Störungs-<br />

verbotes des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ausgegangen werden.<br />

Das grundsätzlich nicht auszuschließende betriebsbedingte Kollisionsrisiko wird<br />

durch die im gesamten Tatenhauser Wald planfestgestellten 4 m hohen<br />

Schutzeinrichtungen beidseitig der A 33-Trasse so vermieden, dass eine signifi-<br />

kante Erhöhung des Kollisionsrisikos nicht zu befürchten ist. Insoweit ist auch<br />

das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG nicht erfüllt.<br />

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