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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Hausbrunnen<br />

Der Vorhabensträger sagt angesichts der Nähe des Brunnens zur Trasse eine<br />

Beweissicherung zu. Dies gilt auch für den Brunnen des Nachbarhauses, in<br />

dem Tochter und Schwiegersohn der Einwender wohnen.<br />

Bauschäden<br />

Der Vorhabensträger stellt dar, nennenswerte Erschütterungen entstünden nur<br />

dann, wenn Bohrpfähle als Fundamente in den Boden gerammt werden müssten.<br />

Hier seien jedoch lediglich Flachgründungen vorgesehen. Die für Dammbauarbeiten<br />

notwendigen Verdichtungen setzten sich nicht über eine Entfernung<br />

von 70 m in Form von Erschütterungen fort.<br />

Auf Nachfrage ergänzt der Vorhabensträger, Flachgründungen griffen nicht in<br />

Deckschichten zum Schutz des Grundwassers ein.<br />

Pappeln am Laibach<br />

Entlang des Laibaches stehen auf dem Grundstück der Einwender einige Pappeln.<br />

Der Vorhabensträger bestätigt, diese würden im Zuge der Baumaßnahme<br />

nicht angegriffen.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

gefunden. Mit den Nebenbestimmungen A 7.12.1 <strong>–</strong> 7.12.13 sind dem Vorhabenträger<br />

zudem konkrete Vorgaben zu diesem Thema gemacht worden. Diese<br />

beinhalten auch eine Regelung für den Fall, das Versorgungsleitungen öffentlicher<br />

oder privater Träger während der Bauarbeiten angetroffen werden.<br />

Insofern ist diesen Belangen hinreichend Rechnung getragen.<br />

Mit der Zusage des Vorhabenträgers, an die er über Nebenbestimmung A 7.1<br />

gebunden ist, wird den Belangen der Einwender entsprochen. Hinsichtlich der<br />

Dauer des Beweissicherungsverfahrens wird auf die einleitenden Ausführungen<br />

am Beginn dieses Kapitels verwiesen.<br />

Die Forderung wird mit Blick auf die einleitenden Ausführungen am Beginn<br />

dieses Kapitels zurückgewiesen.<br />

In Belange der Einwender wird mithin nicht eingegriffen.<br />

Hinsichtlich der persönlichen Betroffenheit haben die Einwender in der schriftlichen<br />

Einwendung die folgenden Punkte zusätzlich vorgetragen:<br />

Luftschadstoffe<br />

Diesbezügliche Einwendungen werden zurückgewiesen.<br />

Bestandteil der Planunterlagen ist ein Luftschadstoffgutachten, dessen wesentliche<br />

Inhalte vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LA-<br />

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