07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Hinsichtlich der näheren Begründung wird auf Kapitel B 7.13 dieses Be-<br />

schlusses verwiesen.<br />

� Es wird der Antrag gestellt, für betroffene Hausbrunnenanlagen entlang der<br />

Trasse in einem Bereich von 500 m ein Beweissicherungsverfahren durch-<br />

zuführen (Seite 528 des Wortprotokolls der Generalerörterung, zur Nach-<br />

weispflicht beim Beweissicherungsverfahren, Seite 703 des Wortprotokolls<br />

der Generalerörterung; s. auch Stellungnahme der „Interessengemeinschaft<br />

A 33 Casum-Holtfeld-Cleve“ vom 06.01.2008, Seite 1 bis 3).<br />

Der Vorhabenträger hat sich bereits im Anhörungsverfahren bereit erklärt,<br />

bei einem Abstand von bis zu 100 m beidseits der Trasse für die dort befind-<br />

lichen Trinkwasserbrunnen ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen<br />

(vgl. auch Nebenbestimmung Kapitel A 7.3). Eine weitergehende Verpflich-<br />

tung ist fachlich nicht zu begründen und kann daher dem Vorhabenträger<br />

auch nicht auferlegt werden. Hinsichtlich der näheren Begründung wird auf<br />

Kapitel B 7.13.2 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

� Mit dem Hinweis auf das Vorkommen der Großen Zottelbiene, deren Kolo-<br />

nie bei der Verschiebung im Bereich Arrode überplant werde, wird der An-<br />

trag gestellt, die zum Schutze erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaß-<br />

nahmen schon deutlich vor Baubeginn festzustellen (Seite 568 des Wortpro-<br />

tokolls der Generalerörterung).<br />

Der Vorhabenträger ist auf diesen Hinweis eingegangen und hat im Land-<br />

schaftspflegerischen Begleitplan von September 2009 (Deckblatt I) zu die-<br />

ser Bienenart ausgeführt: „Im Rahmen der Einwendungen im Rahmen des<br />

Planfeststellungsverfahrens wurde darüber hinaus aus der Gruppe der<br />

Hautflügler ein Vorkommen der Großen Zottelbiene (Panurgus banksianus)<br />

bekannt (Hinweis Dr. Schlichting). Es handelt sich dabei um eine seltene,<br />

stenöke Bienenart, die im Bereich vegetationsarmer oder offener Flächen<br />

mit grabfähigem, v.a. sandigem Untergrund im Bereich von Waldrändern,<br />

mageren Wiesen und Brachen ihre Bodennester anlegt, bei insgesamt<br />

streng solitärer Nistweise. Die Flugzeit der Imagines reicht von Juni bis Au-<br />

gust, wobei ausschließlich Korbblütler (Asteraceae) besucht werden. Die<br />

Überwinterung erfolgt als Ruhelarve. Das Vorkommen im Untersuchungs-<br />

gebiet mit 30 bis 50 Nestern betrifft einen Wald- und Wegrand unter der<br />

Freileitung (regelmäßig freigestellter Schutzstreifen) westlich der L 782 im<br />

Bereich des Tatenhauser Waldes“. Auf der Grundlage dieses Befundes hat<br />

der Vorhabenträger die Maßnahme M/E 8.902 mit strenger örtlicher und<br />

72

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!