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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Steinhagens sollten Untervarianten der Südtrasse nördlich bzw. südlich der JVA<br />

Brackwede betrachtet werden.<br />

Im Februar 2005 wurden hierzu das Büro Landschaft und Siedlung, die Archi-<br />

tekten BDA und Stadtplaner Wolters & Partner sowie die HB Verkehrsconsult<br />

mit der Prüfung und Bewertung der Trassen unter den Gesichtspunkten der na-<br />

türlichen Umwelt, der bebauten Umwelt und der verkehrlichen Wirkungen be-<br />

auftragt. Im Juni 2005 lagen die Ergebnisse vor und wurden ins Verfahren zur<br />

Entscheidung über den Planfeststellungsabschnitt 6 eingestellt.<br />

Mit der Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses für den Abschnitt 6 durch<br />

das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 12.08.2009 (Az.: 9 A 64.07) ist ei-<br />

ne Diskussion südlicher Varianten für das Gemeindegebiet Steinhagen obsolet<br />

geworden, da nunmehr der Übergabepunkt am Schnatweg feststeht. Damit<br />

kommt es auf einen Vergleich der o.g. Südtrasse mit der Verfahrenstrasse nicht<br />

mehr an. Wesentlich ist vielmehr, die Variante V 16/K 1 mit einer Alternative zu<br />

vergleichen, die vom Übergabepunkt Schnatweg eine Linienführung in einen<br />

südlichen Planungsraum hinein vermittelt.<br />

Im Vorgriff auf die jetzt tatsächlich eingetretene Entwicklung hat der Vorha-<br />

benträger noch im Jahr 2005 die Büros Landschaft und Siedlung sowie Wolters<br />

& Partner damit beauftragt, die Variante V 11, die als einzige Variante der UVS<br />

1993 eine solche Linie anbietet, in einem Vergleich mit der Südtrasse sowie der<br />

Verfahrenstrasse V 16/K 1 zu untersuchen. Die Ergebnisse lagen Ende 2005<br />

vor und wurden mit Eröffnung des Verfahrens den Planunterlagen für den Ab-<br />

schnitt 7.1 beigegeben.<br />

Bei der nachfolgenden Betrachtung wird mit Blick auf die vorstehenden Erwä-<br />

gungen vordringlich ein Vergleich zwischen den Varianten V 11 und V 16/K 1<br />

gezogen, wobei es notwendig werden kann, zur Abgrenzung auch auf die Süd-<br />

trasse (damit ist dann die Südtrasse in beiden Untervarianten gemeint) einzu-<br />

gehen. Der Vergleich von V 11 und V 16/K 1 erfolgt zwar für den gesamten Ver-<br />

lauf in den Abschnitten 6 und 7.1; beide Varianten trennen sich jedoch erst<br />

westlich des Schnatweges, so dass die relevanten Unterschiede zwischen den<br />

Varianten allesamt im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt zu finden sind.<br />

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