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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Im Weiteren regen die Einwender an, die Maßnahme M/A/E 6.709 zu verlegen<br />

in Richtung der Casumer Straße. Abgesehen von den Vorteilen für die Agrarstruktur<br />

<strong>–</strong> der in den Karten eingezeichnete Weg geht in der Örtlichkeit nicht<br />

mehr über die Hofstelle der Einwender hinaus, weshalb sich zwischen Holtfelder<br />

und Casumer Straße eine große durchgehende Ackerfläche befinde <strong>–</strong><br />

schließe die so neu platzierte Maßnahme an die Strukturen einer verlegten<br />

Grünbrücke an.<br />

Der Vorhabensträger sagt zu, alle Vorschläge der Einwender zu prüfen. Er<br />

äußert Bedenken, dass möglicherweise die erwähnte Aufforstung der neuen<br />

Positionierung der Grünbrücke im Wege stehen könnte. Er stimmt den Einwendern<br />

zu, dass ein Ortstermin unter Beteiligung der Landschaftsbehörden und<br />

der Gutachter des Vorhabensträgers sinnvoll sei.<br />

Eichenwäldchen an der Nordostecke des Flurstücks 84<br />

Zur Information des Vorhabensträgers weisen die Einwender darauf hin, dass in<br />

diesem Waldstück in der Vergangenheit Findlinge, Urnen und historische<br />

Beim Steinkauz handelt es sich um eine Art, die besonders durch Kollisionen<br />

mit dem Straßenverkehr gefährdet ist. Die Ursachen sind darin zu suchen, dass<br />

sich der Steinkauz während des größten Teils seiner Aktivitätsphasen vorherrschend<br />

flach und wellenförmig fliegend fortbewegt und darüber hinaus vom<br />

Lärm im Straßennahbereich nicht davon abgehalten wird, diesen für die Jagd<br />

zu nutzen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Teil A, Kapitel 8.15).<br />

Zur Minderung dieses Risikos sind im Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Teil<br />

A, Kapitel 9.2.7, eine Vielzahl von Maßnahmen vorgesehen, das Kollisionsrisiko<br />

zu verringern. Hierzu gehören insbesondere auch solche Maßnahmen, die die<br />

Attraktivität des unmittelbaren Straßenumfelds mindern sollen, um diesem Bereich<br />

die für den Steinkauz erforderliche Habitateignung zu nehmen. Gleichzeitig<br />

sind alle auf die Grünbrücken zugeschnittenen Leiteinrichtungen so positioniert,<br />

dass die Tiere auf kürzestem Weg von der Gefahrenquelle A 33 fortgeleitet<br />

werden.<br />

Die von den Einwendern vorgeschlagene Verlagerung der Leiteinrichtungen in<br />

eine Parallellage zur Autobahn liefe diesem artenschutzrechtlich gebotenen<br />

Ansatz zuwider und ist daher abzulehnen.<br />

Die Maßnahme M/A/E 6.709 der ursprünglichen Planung ist in der Maßnahme<br />

M/A/E 9.903 des planfestgestellten LBP aufgegangen, lagemäßig aber unverändert<br />

geblieben. Eine Verlegung an die Casumer Straße setzte voraus, dass<br />

die von der Grünbrücke ausgehenden Leiteinrichtungen unmittelbar hinter der<br />

Brücke nach Westen verschwenken. Dies ist jedoch aus den oben genannten<br />

Gründen nicht möglich.<br />

Das von den Einwendern angesprochene Wäldchen wird von der Trasse der A<br />

33 weitgehend überplant. Im Verfahren wurde auch das Westf. Museum für<br />

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