07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

des Dezernats 33 in der Generalerörterung zu verweisen, der dort ausführte:<br />

„Manche Änderungen, die wir vorschlagen, sind zum Teil nur durch Bodenord-<br />

nung realisierbar“ (Seite 340 des Wortprotokolls).<br />

Das eingeleitete Bodenordnungsverfahren hat aber auch noch keinen Konkreti-<br />

sierungsgrad erreicht, der es erlauben würde, die notwendige Anpassung des<br />

Wegenetzes in der Planfeststellung zumindest auf ein dort etwa entwickeltes<br />

Planungskonzept zuzuschneiden, was wiederum nach dem o.g. Beschluss des<br />

Bundesverwaltungsgerichts vom 13.07.2010 noch als Folgemaßnahme zulässig<br />

wäre (a.a.O., juris Rn. 5).<br />

Auch sind verschiedene Vorschläge, die Anbindung von Wirtschaftswegen an<br />

den Rampen der Überführungsbauwerke zu verlegen, in der Planfeststellung<br />

problematisch. Die Vorschläge des Dezernats 33 führen ebenfalls zu neuen<br />

Zerschneidungen der Feldflur oder zumindest zu einer zusätzlichen Flächenin-<br />

anspruchnahme, die ohne bodenordnerische Möglichkeiten entsprechend nega-<br />

tive Folgen für die Grundeigentümer auslösen. Die in der Regel im bisherigen<br />

Verlauf vorgesehene Anbindung der Wege stellt sich daher im Rahmen der Ab-<br />

wägung in diesem Verfahren als das mildere Mittel der Inanspruchnahme ge-<br />

genüber den betroffenen Grundeigentümern dar, zumal alle Anpassungen des<br />

Wegenetzes den technischen Regelwerken entsprechen.<br />

Soweit von Behörden und Einwendern die Dimensionierung der Brückenbau-<br />

werke kritisiert wird, werden entsprechende Forderungen, Fahrbahnen zu<br />

verbreitern, Brückenbauwerke mit größerer Breite zwischen den Geländern her-<br />

zustellen oder Ausweichbuchten vorzusehen, zurückgewiesen, soweit Ihnen der<br />

Vorhabenträger nicht im Einzelfall nachgekommen ist. Einzelheiten können in-<br />

soweit Kapitel B 9 dieses Beschlusses entnommen werden.<br />

Gesamtübernahme, Ersatzland:<br />

Im Rahmen der Planfeststellung ist es der Planfeststellungsbehörde verwehrt,<br />

dem Vorhabenträger die Gesamtübernahme etwa angeschnittener landwirt-<br />

schaftlicher Nutzflächen aufzugeben. Zur Begründung wird auf die Ausführun-<br />

gen in Kapitel B 9 dieses Beschlusses verwiesen, die unabhängig davon gelten,<br />

ob es sich um angeschnittene landwirtschaftliche Nutzflächen oder z.B. Wohn-<br />

grundstücke handelt.<br />

658

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!