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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.21<br />

Der Einwender ist zum Termin nicht erschienen.<br />

Ergebnis des Erörterungstermins<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die Einwendungen,<br />

soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch Planfeststellungsbeschluss<br />

zurückzuweisen.<br />

Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Der Einwender hatte sich gegen den Zuschnitt der in den ursprünglichen<br />

Planunterlagen vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahme A/E<br />

5.712 auf dem Flurstück 188 in der Flur 43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

gewandt.<br />

Mit Deckblatt I ist die Maßnahme entfallen, für die Einwendung ist mithin<br />

Erledigung eingetreten.<br />

Gegen die Inanspruchnahme weiterer in seinem Eigentum stehender<br />

Flurstücke hatte der Einwender keine Einwendung erhoben. Gleiches<br />

gilt für die zusätzliche Inanspruchnahme seines Grundeigentums im<br />

Rahmen des Deckblattes I, namentlich für landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

im Zusammenhang mit der Verschiebung der Grünbrücke im<br />

Bereich der Stockkämper Straße.<br />

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