07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

vermeidenden und nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen in ausreichendem<br />

Umfang in sonstiger Weise kompensieren. In der Gesamtbilanz bleibt keine<br />

dem Vorhaben entgegenstehende und nicht ausreichend kompensierte Beein-<br />

trächtigung von Natur und Landschaft zurück, die gem. § 15 Abs. 2 und 5<br />

BNatSchG der Zulassung des Vorhabens entgegenstehen könnte.<br />

Gleichzeitig ist der Umfang der Kompensationsmaßnahmen bezüglich der Flä-<br />

cheninanspruchnahmen auch auf das unabdingbare Maß (§ 15 Abs. 3<br />

BNatSchG und § 4 a Abs. 1 S. 2 LG NRW) beschränkt und insoweit erforder-<br />

lich. Unter den Vorrangkatalog des § 4 a Abs. 3 LG NRW fallende Maßnahmen,<br />

die nicht schon in dem Kompensationskonzept enthalten sind und den vorgese-<br />

henen Maßnahmen vorzuziehen wären, sind der Planfeststellungsbehörde nicht<br />

ersichtlich. Insbesondere sind keine weiteren Rückbau-, Entsiegelungs- oder<br />

Renaturierungsmöglichkeiten sowie keine weiteren Maßnahmen zur ökologi-<br />

schen Verbesserung bestehender land- und forstwirtschaftlicher Bodennutzun-<br />

gen erkennbar, die nicht zur Nutzungsbeeinträchtigung landwirtschaftlicher Flä-<br />

chen führen. Auch Flächen, die im Rahmen eines Ökokontos bereits durchge-<br />

führt worden sind und in diesem Zusammenhag verwendet werden könnten<br />

oder Flächen, die zugleich auch einem Maßnahmenprogramm im Sinne von<br />

§ 82 WHG dienen, stehen nicht zur Verfügung.<br />

Die Ausgleichsflächen belaufen sich auf insgesamt rd. 65,1 ha und die Ersatz-<br />

flächen auf 97,22 ha Fläche. Den baulichen Eingriffsflächen (Straße und Ne-<br />

benanlagen) von rd. 80 ha stehen dementsprechend 162,3 ha Kompensations-<br />

flächen gegenüber. Die Zielvorgabe eines Flächenverhältnisses von 1 : 1 (§ 4 a<br />

Abs. 1 S. 3 LG NRW und ELES) wird gleichwohl gewahrt.<br />

So beinhalten die 162,3 ha Kompensationsflächen u. a. rd. 4,7 ha Rekultivie-<br />

rungs- und Entsiegelungsflächen (Hof-, Gebäude- und Wegeflächen) und 19,5<br />

ha Forstsflächen, die überwiegend zur Umwandlung von Kiefernwald in Laub-<br />

wald vorgesehen sind. Weitere rd. 49 ha sind als extensiviertes Grünland und<br />

rd. 17 ha als Obstwiesenflächen weiterhin der Landwirtschaft zuzurechnen (vgl.<br />

dazu ELES, Ziffer 2.4). Außerdem sind die aus Gründen des Artenschutzes<br />

notwendigen Maßnahmen, denen hier ein nicht unerheblicher Anteil zukommt,<br />

hinsichtlich des 1 : 1 Verhältnisses nicht mitzurechnen (ELES, Ziffer 2.2 Abs. 4).<br />

Im Ergebnis liegt der Verlust für die Landwirtschaft insoweit unterhalb der Ein-<br />

griffsfläche.<br />

529

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!