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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Maßnahme A/E 10.703<br />

Der Vorhabenträger wird prüfen, ob eine Verschiebung nach Westen auf eine<br />

heute vorhandene Bewirtschaftungsgrenze möglich ist. Die Maßnahme wird<br />

dann an den Nordrand des vorhandenen Wäldchens anknüpfen und insofern<br />

die oben beschriebene Vernetzungslinie nach Süden verlängern. Entlang des<br />

Wirtschaftsweges wird eine weitere linienhafte Struktur bis zur Maßnahme A/E<br />

10.704 geschaffen.<br />

Der Einwender steht dieser Verschiebung grds. positiv gegenüber, gibt aber<br />

mögliche Bewirtschaftungserschwernisse für den Pächter, wie Laubfall etc. zu<br />

bedenken.<br />

Maßnahme A/E 3.701<br />

Der Vorhabensträger hält an dieser Maßnahme unverändert fest. Der Einwender<br />

macht sich die Ablehnung des Pächters zu Eigen.<br />

Maßnahme A/E 3.702<br />

Statt an die Grenze zu den benachbarten Flurstücken 72 und 54 wird die Maßnahme<br />

in rechten Winkel verschwenkt und entlang der Grundstücksgrenze zum<br />

Flurstück 52 verlegt.<br />

Diese Änderung ergeht im Einvernehmen des Vorhabensträgers und des Einwenders.<br />

Die Maßnahme A/E 10.703 wurde entsprechend der Absprache verändert.<br />

Die Maßnahme wurde mit Deckblatt I gestrichen.<br />

Die Maßnahme wurde mit Deckblatt I gestrichen.<br />

Der Einwender hat gleichwohl im Deckblattverfahren Einwendungen erhoben.<br />

Er wendet sich gegen die noch vorgesehenen Maßnahmen A/E 10.703 und E<br />

2.901 (hinsichtlich des Verlaufs entlang eines Grabens am südöstlichen Ackerrand).<br />

Zur Begründung führt der Einwender an, beide Maßnahmen seien entlang<br />

von Entwässerungsgräben geplant, in die Drainagen mündeten. Bepflanzungen<br />

könnten Drainagen schädigen und zudem die notwendige, maschinell<br />

durchgeführte Unterhaltung der Gewässer beeinträchtigen.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Insbesondere ist insoweit die Funktion der landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

für die Biotopvernetzung anzusprechen. Die A 33 führt zu einer Zerschneidung<br />

bisher vorhandener Verbundstrukturen und Leitlinien; es ist daher erforderlich,<br />

derartige Strukturen neu zu schaffen und sie möglichst auf die vorgesehenen<br />

Querungsmöglichkeiten, wie Grünbrücken oder Gewässerdurchlässe,<br />

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