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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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In einer späteren Flurbereinigung könne dem Einwender möglicherweise Ersatzland<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Der Vorhabensträger und der Vertreter der Flurbereinigungsbehörde ergänzen<br />

jedoch, es sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden, ob die Flächen<br />

des Einwenders Bestandteil des Flurbereinigungsgebietes würden.<br />

Der Einwender weist darauf hin, das Flurstück 57 habe nicht immer die im<br />

Grunderwerbsverzeichnis benannte Größe gehabt. Er habe als Ersatz für eine<br />

Landabgabe an anderer Stelle im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens<br />

Versmold 0,5 ha angegliedert an das Flurstück 57 aus dem Eigentum des Kreises<br />

Gütersloh zugeteilt bekommen. Dies sei aber noch nicht grundbuchlich<br />

fixiert, so dass möglicherweise noch der Kreis Gütersloh Eigentümer eines Teils<br />

der jetzt überplanten und komplett als Flurstück 57 dargestellten Fläche sei.<br />

Waren also schon die vorhandenen Habitatstrukturen nicht ausreichend, als<br />

Grundlage einer stabilen Population zu dienen, muss unter Berücksichtigung<br />

der von der A 33 ausgehenden Beeinträchtigungen von einem Erlöschen der<br />

Population ausgegangen werden, wenn nicht spezifische Maßnahmen ergriffen<br />

werden.<br />

Auch die auf dem Flurstück 57 vorgesehenen Maßnahmen dienen letztlich der<br />

Stabilisierung und Ausbreitung des Steinkauzvorkommens. Die Aufwertung des<br />

Landschaftsraumes an der Neuen Hessel dient ebenso, wie gleichartige Maßnahmen<br />

im Illenbruch, dazu, der Steinkauzpopulation weitere Ausbreitungsmöglichkeiten<br />

in Richtung des Hauptverbreitungsgebietes der Art in Nordrhein-<br />

<strong>Westfalen</strong> (Unterer Niederrhein und Münsterland) zu eröffnen.<br />

Die genannten Landschaftsräume sind insofern auch Trittsteine zum FFH-<br />

Gebiet „Ruthebach, Laibach, Loddenbach, Nordbruch“, wo bereits heute gute<br />

Habitatvoraussetzungen für die Ansiedlung von Steinkäuzen bestehen. Im Jahr<br />

2008 konnte dementsprechend am Ortsrand von Hörste ein weiteres Brutvorkommen<br />

festgestellt werden.<br />

Die Vernetzung von Brutvorkommen und geeigneten Habitatstrukturen ist zur<br />

langfristigen Sicherung der Steinkauzpopulation in diesem Landschaftsraum<br />

unumgänglich.<br />

Da die Frage von Ersatzland für die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes<br />

nicht ausschlaggebend ist, kann der Einwender diesbezüglich ins Entschädigungsverfahren<br />

verwiesen werden (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 164; BVerwG<br />

NVwZ-RR 1999, 629, 630 f.).<br />

Mit diesem Planfeststellungsbeschluss ist die vollständige Inanspruchnahme<br />

des Flurstücks 57 festgesetzt. Die im Übrigen angesprochenen Fragen sind<br />

Gegenstand der Grunderwerbs- und Entschädigungsverhandlungen, die <strong>–</strong> nach<br />

Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens <strong>–</strong> ohnehin von der Flurbereinigungsbehörde<br />

geführt werden.<br />

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