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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Die V 11 verlässt die gemeinsame Linie beider Varianten erst in Höhe des Ge-<br />

meindeweges „Im Hagen“ auf dem Gebiet der Stadt Halle und schleift noch öst-<br />

lich der L 782 und der Ortschaft Bokel in einen Verlauf ein, der im Weiteren bis<br />

zum Übergabepunkt an der B 476 demjenigen der Variante V 29 der UVS 1993<br />

entspricht. Für eine Beschreibung des durchfahrenen Landschaftsraums sei<br />

daher auch insofern auf Kapitel B 7.1.2.1 verwiesen.<br />

Variantenvergleich natürliche Umwelt<br />

Wie in der UVS 1993, wurde in einem Grobfilter eine erste Annäherung an die<br />

zu vergleichenden Trassen anhand der Streckenlänge und der betroffenen<br />

normierten Empfindlichkeit (BE-Wert) vorgenommen. Die Streckenlänge der V<br />

11 ist dabei gegenüber der V 16/K 1 um etwa 1 km kürzer, sie weist einen ge-<br />

ringeren BE-Wert auf (48.354 statt 53.196 bei der V 16/K 1).<br />

Im nachfolgenden Mittelfilter wurde dieses Ergebnis des Grobfilters durch Be-<br />

trachtung von Einzelaussagen der schutzgutbezogenen Raumwiderstandsbe-<br />

wertung überprüft und näher spezifiziert. Soweit diese im Weiteren wiedergege-<br />

ben werden, beziehen sich die Angaben stets auf den gesamten Streckenver-<br />

lauf in den Planfeststellungsabschnitten 6 und 7.1, da die UVS 2005 noch nicht<br />

von einem feststehenden Übergabepunkt am Schnatweg ausgehen konnte. Wie<br />

schon in Kapitel B 7.1.1.2 dargestellt, ergeben sich die relevanten Unterschiede<br />

jedoch ausschließlich im Bereich des hier in Rede stehenden Abschnittes, da<br />

beide Varianten im Abschnitt 6 noch den gleichen Verlauf nehmen.<br />

Bei der Korridoranalyse unter dem Gesichtspunkt des Arten- und Biotopschut-<br />

zes ergibt sich, dass die Variante V 16/K 1 den höheren Anteil an Streckenlän-<br />

ge in gering konfliktträchtigen Bereichen aufweist. Demgegenüber ist bei der V<br />

11 die Streckenlänge in hoch oder sehr hoch konfliktträchtigen Bereichen gerin-<br />

ger. Wird die Empfindlichkeit des Arten- und Biotopschutzes auch unter speziel-<br />

ler Berücksichtigung der tierökologischen Untersuchung der UVS 1993 betrach-<br />

tet, so ist der V 11 der geringere Anteil hoch bis sehr hoch empfindlicher Stre-<br />

ckenlänge zuzurechnen.<br />

In der Gesamtschau erweist sich die V 11 unter dem Gesichtspunkt des Arten-<br />

und Biotopschutzes zwar als die vorteilhaftere. Dennoch wäre es angesichts<br />

des derzeit weitgehend unberührten Charakters, der Ausstattung und des<br />

Schutzstatus des Landschaftsraumes als Naturschutz- und FFH-Gebiet auch<br />

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