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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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• Große Bartfledermaus<br />

• Kleine Bartfledermaus<br />

• Fransenfledermaus<br />

• Großes Mausohr<br />

• Bechsteinfledermaus<br />

• Teichfledermaus<br />

• Großer Abendsegler<br />

• Kleiner Abendsegler<br />

• Breitflügelfledermaus<br />

• Braunes Langohr<br />

Mit diesen Untersuchungen erfolgt eine aussagekräftige Bestandsaufnahme mit<br />

einer breiten Datenbasis für die Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstat-<br />

bestände. Im Ergebnis sind die zuvor genannten rechtlichen Vorgaben des Bun-<br />

desverwaltungsgerichts zu Methodik und Umfang der artenschutzrechtlichen<br />

Bestandsaufnahme eingehalten worden. Wie vom Bundesverwaltungsgericht<br />

vorgegeben, beruht die beschriebene Bestandsaufnahme auf der Auswertung<br />

bereits vorhandener Erkenntnisse und einer Bestandserfassung vor Ort.<br />

Die erhobenen Daten genügen auch dem Gebot der Aktualität. Wie bereits zu-<br />

vor ausgeführt, erfolgten die hier maßgeblichen Untersuchungen im Jahre 2004,<br />

bei Fledermäusen noch zusätzlich für das Waldgebiet Patthorst im Jahre 2005.<br />

Seitens der Naturschutzverbände (Stellungnahme des Landesbüros der Natur-<br />

schutzverbände vom 15.03.2010) werden Zweifel an der Aktualität der dem Ar-<br />

tenschutzbeitrag zugrunde liegenden Faunadaten geäußert, da die Bestandser-<br />

fassungen zum Teil bereits älter als 6 Jahre seien. Insbesondere wurde be-<br />

mängelt, dass keine erneute Datenabfrage erfolgt sei, so dass bestimmte, in-<br />

zwischen neu aufgetretene Vogelarten oder Vogelarten mit anderer Statusein-<br />

stufung im Artenschutzbeitrag nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.<br />

Diese Kritik der Naturschutzverbände am Alter dieser Untersuchungen kann<br />

aber nicht mehr durchgreifen, weil der Vorhabenträger auf meinen Hinweis hin<br />

seine artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme im Jahre 2010, auch mittels<br />

Nachkartierungen, aktualisiert hat. Hierzu wird auf die Kapitel B 6.3.1.2 und B<br />

6.3.1.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

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