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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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ge ihren Ausdruck in der Einstufung als vordringlicher Bedarf in der gesetzli-<br />

chen Bundesverkehrswegeplanung und verleihen dem Vorhaben einen beson-<br />

deren Stellenwert.<br />

Über die gesetzliche Bedarfsfeststellung hinaus habe ich Kapitel B 6.1.2 dieses<br />

Beschlusses die herausragende Bedeutung der Straßenbaumaßnahme darge-<br />

legt. Vorliegend besteht das konkrete Erfordernis nach einer leistungsfähigen<br />

Verkehrsverbindung. Ein wichtiges Planungsziel ist der Lückenschluss im Auto-<br />

bahnnetz. Mit der A 33 soll eine großräumige Verbindung zwischen den Bun-<br />

desautobahnen A 44 (Ruhrgebiet-Kassel) im Süden, der A 2 (Ruhrgebiet-<br />

Hannover) und der A 30 (Niederlande-Bad Oeynhausen) im Norden geschaffen,<br />

insoweit die Lücke im Verkehrsnetz geschlossen werden.<br />

Mit diesem planfestgestellten Abschnitt 7.1 der A 33 erfährt der Lückenschluss<br />

der A 33 nunmehr endgültig seine Verwirklichung. Die beiden vorherigen A 33-<br />

Abschnitte 5 B und 6 befinden sich derzeit im Bau. Hinsichtlich dieser großräu-<br />

migen Bedeutung der A 33 wird des Weiteren auf die Entscheidung des Euro-<br />

päischen Parlaments verwiesen, wonach die A 33 als Teil des „Leitschemas<br />

des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (Horizont 2010)“ ein wichtiges Objekt<br />

des noch zu verwirklichenden europäischen Straßennetzes darstellt.<br />

Darüber hinaus kommt der Straßenbaumaßnahme auch eine erhebliche ver-<br />

kehrliche Entlastungswirkung für den Planungsbereich zu. Die B 68 hat bereits<br />

heute aufgrund der hohen Verkehrszahlen ihre Leistungsfähigkeitsgrenze über-<br />

schritten. Eine Verbesserung der Verkehrssituation kann nur durch den Neubau<br />

der A 33 erfolgen, da das vorhandene Straßennetz - insbesondere die die<br />

Hauptlast tragende B 68 und hier im Besonderen die Ortsdurchfahrt von Halle -<br />

nur so vom Durchgangsverkehr und großen Teilen des Ziel- und Quellverkehrs<br />

entlastet werden kann. Die planfestgestellte Straßenbaumaßnahme ist geeig-<br />

net, zu einer nachhaltigen Verbesserung der geschilderten Verkehrssituation im<br />

Planungsbereich beizutragen. Hinsichtlich der Begründung im Einzelnen und<br />

der konkreten Entlastungszahlen wird auf Kapitel B 6.1.2.2 dieses Beschlusses<br />

verwiesen. Zusammenfassend können die überwiegenden Gründe des Allge-<br />

meinwohls der A 33 in verkehrlicher Hinsicht wie folgt umschrieben werden:<br />

• Neubau der A 33 steht im Einklang mit dem Fernstraßenausbaugesetz<br />

• Neubau der A 33 steht im Einklang mit dem „Leitschema des Transeuro-<br />

päischen Verkehrsnetzes (Horizont 2010)“<br />

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