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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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stimmung A 7.5.2) verhindert, so dass das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />

Alt. 1 BNatSchG nicht eingreift.<br />

Auch das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, §<br />

44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann nicht als erfüllt angesehen werden, da die Gut-<br />

achter des Vorhabenträgers zu Recht davon ausgehen, dass durch die mit die-<br />

sem Planfeststellungsbeschluss festgelegten Maßnahmen zum Auffangen von<br />

Quartierverlusten (Sicherung von Höhlenbäumen) sicher gestellt wird, dass wei-<br />

terhin das Angebot an potenziellen Quartieren für diese Arten besteht und somit<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben.<br />

Die Kritik der Naturschutzverbände an den genannten Maßnahmen kann nicht<br />

nachvollzogen werden (Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzver-<br />

bände vom 15.03.2010, Seite 86). Nach hiesiger Auffassung entsprechen die im<br />

Landschaftspflegerischen Begleitplan aufgeführten und mit diesem Planfeststel-<br />

lungsbeschluss festgelegten Maßnahmen hinsichtlich Planung und Umsetzbar-<br />

keit dem aktuellen fachlichen Standard. Im Zusammenhang mit der Quartier-<br />

kontrolle wird eine Quartiersuche und -feststellung mit den fachlich anerkannten<br />

Methoden der Bestandsaufnahme im Baufeld durchgeführt.<br />

Die Sicherung der Höhlenbäume als Maßnahme zum Auffangen von möglichen<br />

Quartierverlusten ist durchaus wirksam. Nach dem in der Schriftenreihe des<br />

Bundesamtes für Naturschutz erschienenen Forschungsbericht von Meschede<br />

und Heller (Meschede, A.; Heller, K.G.; Leitl, R. (2000): Ökologie und Schutz<br />

von Fledermäusen im Wäldern. Teil 1. Schriftenreihe für Landschaftspflege und<br />

Naturschutz 66. 374 pp.) wird eine Dichte von 7-10 Bäumen pro Hektar als<br />

Zielwert für ausreichend befunden, um Waldfledermäusen dauerhaft ausrei-<br />

chend Quartierpotenzial bereit zu stellen, auch unter Berücksichtigung der<br />

Quartierkonkurrenz mit anderen Tierarten. Zudem weisen die Autoren darauf<br />

hin, dass diese Zahl nicht auf den Gesamtwaldbestand bezogen sei, sondern<br />

nur für geeignete Teilflächen im Gesamtwald empfohlen werde. Nach den wei-<br />

teren Ausführungen von FÖA Landschaftsplanung sind in den überwiegend<br />

höhlenreichen Waldbeständen des Untersuchungsgebietes ohnehin nur Eng-<br />

pässe beim Höhlenangebot zu erwarten, sollten Entnahmen durch die normale<br />

waldbauliche Nutzung stattfinden. Der Verlust von Quartieren im Wald durch die<br />

Forstwirtschaft stelle heute den bedeutendsten Gefährdungsfaktor für Fleder-<br />

mäuse dar. Dadurch, dass eine Entnahme höhlenreifer Bäume durch die Maß-<br />

nahme unterbunden werde, trage die Maßnahme durchaus wirksam dazu bei,<br />

ein kontinuierliches Höhlenangebot bereit zu stellen. Diese Einschätzung wird<br />

von der Höheren Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> geteilt und<br />

insoweit auch von mir mitgetragen.<br />

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