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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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7.9 Lärmschutz<br />

kann unabhängig davon geltend gemacht werden, ob er im Planfeststellungs-<br />

beschluss berücksichtigt worden ist (BGHZ 132, 63, 68 ff).“<br />

Abschließend und der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass<br />

nach dem Urteil des OVG Münster vom 27.02.2007 (9a D 129/04.G) die Durch-<br />

schneidung eines Jagdbezirkes durch den Bau einer Bundesstraße auch in ei-<br />

nem Flurbereinigungsverfahren zu einem Anspruch auf Gewährung einer Ent-<br />

schädigung in Geld nach § 88 Nr. 5 FlurbG führen kann, der zugunsten der<br />

Jagdgenossenschaft nach § 88 Nr. 6 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren dem<br />

Grunde nach festzusetzen wäre.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hatte zu prüfen, ob bei der vorgesehenen Neu-<br />

baumaßnahme ausreichender Immissionsschutz sichergestellt ist und <strong>–</strong> erfor-<br />

derlichenfalls <strong>–</strong> wie dieser im Einzelfall hergestellt werden kann. Dabei gehören<br />

zu den privaten eigenen Belangen eines Anwohners, die bei einem Straßen-<br />

bauvorhaben berücksichtigt werden müssen, auch Beeinträchtigungen durch<br />

Verkehrslärm und andere Immissionen wie Luftschadstoffe, die unterhalb der<br />

Zumutbarkeitsschwelle <strong>–</strong> wie sie für den Verkehrslärm in der 16. BImSchV, der<br />

Verkehrslärmschutzverordnung, normativ geregelt sind <strong>–</strong> liegen.<br />

Zu prüfen war daher, ob und ggf. in welcher Weise bei der vorgesehenen Bau-<br />

maßnahme ausreichender Immissionsschutz sichergestellt werden kann.<br />

Wie sich aus den nachfolgenden Darlegungen ergibt, sind vom planfestgestell-<br />

ten Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen und damit keine unzu-<br />

mutbaren Auswirkungen auf schutzbedürftige Belange zu erwarten.<br />

7.9.1 Lärmschutzbelange<br />

Das Vorhaben ist mit den Belangen des Lärmschutzes vereinbar.<br />

Die Straßenbaumaßnahme verstößt nicht gegen die Vorgaben des Immissions-<br />

schutzrechtes. Damit bei der Straßenbaumaßnahme die gesetzlich vorge-<br />

schriebenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden kön-<br />

nen, sind in den planfestgestellten Unterlagen umfangreiche aktive Lärm-<br />

schutzmaßnahmen vorgesehen, denen gegenüber dem passiven Lärmschutz<br />

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