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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Der Vertreter des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes weist darauf hin, dass<br />

der Verlust der Pachtflächen schwer wiege, da sich Flächen- und Viehbestand<br />

des Betriebes derzeit in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander befänden.<br />

Zudem lägen die Pachtflächen arrondiert zu den Eigentumsflächen des Einwenders.<br />

Entwässerung<br />

Auf Nachfrage des Einwenders erläutert der Vorhabensträger, eine Veränderung<br />

der heutigen Entwässerungssituation entlang der Neuen Hessel trete<br />

durch die Planung weder in positiver noch in negativer Hinsicht ein. Das Regenrückhaltebecken<br />

sorge dafür, dass der Zulauf des Straßenabwassers in demselben<br />

Umfang erfolge, wie er sich aus einem natürlichen Einzugsgebiet ergebe.<br />

Anbindung Obere Mühle an K 25<br />

Der Vorhabensträger führt aus, an der Stelle der Einmündung der Oberen Mühle<br />

befinde sich die überführte K 25 in einer Höhenlage von 1,20 m mit entsprechenden<br />

Steigungsverhältnissen der einmündenden Straße.<br />

Dies hält auch der Einwender für nicht gravierend.<br />

Der Ausbau der Oberen Mühle erfolgt nach den Worten des Vorhabensträgers<br />

in der derzeitigen Ausbaubreite der Straße, wobei der Einmündungsbereich<br />

Die Planfeststellungsbehörde stellt zwar auch die weiteren Erwägungen des<br />

Gutachters in Rechnung, wonach der landwirtschaftliche Betrieb jedoch bis<br />

zum Bezug der Altersrente für den Einwender und seine Familie zum Lebensunterhalt<br />

vonnöten ist. Sie sieht die Betroffenheit mit Deckblatt I, dessen Änderungen<br />

der Gutachter bei seinem Ergebnis noch nicht berücksichtigen konnte,<br />

jedoch entscheidend gemindert.<br />

Ohne die durch den Verlust zweier Pachtflächen entstehende Einkommensminderung<br />

anzurechnen (wegen kurzfristiger Pachtlaufzeiten), hatte der Gutachter<br />

eine Einkommensminderung von ca. 18 % ermittelt. Da beide Pachtflächen<br />

dem Einwender nach Deckblatt I durch die Planung tatsächlich nicht mehr<br />

entzogen und darüber hinaus Eigentumsflächen nur noch in einer Größenordnung<br />

von 760 m 2 statt 13.200 m 2 beansprucht werden, ist davon auszugehen,<br />

dass das Betriebseinkommen in Zukunft nur relativ geringfügig um 1 <strong>–</strong> 2 %<br />

gemindert wird.<br />

Damit aber ist es möglich, aus dem landwirtschaftlichen Betrieb auch künftig<br />

einen nennenswerten Beitrag zum Lebensunterhalt bis zur Altersrente zu erwirtschaften.<br />

Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Entwässerungseinrichtungen und<br />

der Vorfluter unter den veränderten Abflussbedingungen ist Gegenstand des<br />

wassertechnischen Entwurfs. Dieser hat den zuständigen Wasserbehörde vorgelegen<br />

und wurde von ihnen bestätigt. Negative Auswirkungen auf die Belange<br />

des Einwenders sind mithin nicht zu befürchten.<br />

In der schriftlichen Einwendung hatte der Einwender ergänzend gefordert, ein<br />

unbefestigter Weg, der von der Straße „Obere Mühle“ zur Stockkämper Straße<br />

verlaufe, solle an deren veränderten Verlauf angeschlossen werden. Dies ist<br />

Gegenstand der Planung (BV-Nr. 436).<br />

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