07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einwender B 9.93<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Auf dem Flurstück 214 der Einwender in der Flur 43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

ist im Umfang von 3.590 m 2 die Anlage einer Obstbaumreihe mit randlicher<br />

Saumzone u.a. zur erweiterten Vernetzung von Steinkauzhabitaten vorgesehen.<br />

Weitere 350 m 2 sollen im Rahmen der Überführung der Stockkämper<br />

Straße und der Anlage eines Radweges an deren Rand erworben werden.<br />

Auf dem Flurstück 281 in der Flur 43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> ist ebenfalls<br />

die Pflanzung einer Obstbaumreihe mit randlicher Saumzone (3.520 m 2 )<br />

geplant, wobei diese Maßnahme als Artenschutzmaßnahme unverzichtbar ist.<br />

Die Einwender wenden sich nicht grundsätzlich gegen die vorgesehenen Maßnahmen.<br />

Sie regen jedoch an, die auf Flurstück 214 geplante Obstbaumreihe<br />

an die nördliche Grenze zu den Flurstücken 28 und 211 zu verlegen. Die auf<br />

Flurstück 281 vorgesehene Baumreihe könne auf die andere Seite ihrer Zufahrt<br />

an die Südwestgrenze des Flurstücks 214 verschoben werden. Sie bitten dabei,<br />

in Höhe des Wohngebäudes wegen einer dort vorhandenen Photovoltaik-<br />

Anlage eine Lücke in der Bepflanzung zu belassen oder aber die Baumreihe<br />

hinter ihrem Haus entlang zu führen und dort mit der anderen Baumreihe zu<br />

verknüpfen.<br />

Der Vorhabensträger hält beide vorgeschlagenen Änderungen durchaus für<br />

denkbar und der Zielsetzung der Maßnahmen nicht abträglich, kann aber noch<br />

keine endgültige Zusage abgeben. Er wird die Vorschläge mit den Gutachtern<br />

und den Landschaftsbehörden erörtern.<br />

Entwässerung an der Stockkämper Straße<br />

Die von den Einwendern vorgeschlagenen Veränderungen bei der Gestaltung<br />

und Platzierung der artenschutzrechtliche bedeutsamen landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen ist mit Deckblatt I im vollen Umfang Gegenstand der Planung<br />

geworden. Den Einwendungen hinsichtlich der Inanspruchnahme von<br />

Grundeigentum der Einwender ist damit in diesem Punkt entsprochen.<br />

Soweit die Inanspruchnahme für die Überführung der Stockkämper Straße strittig<br />

war, wird auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen.<br />

1108

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!