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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Andere Magnetfelder z.B. auch von einem Handy (das der Sohn deshalb nicht<br />

mit sich führen dürfe) könnten die Steuerung des Gerätes beeinflussen.<br />

Der Vorhabensträger verweist auf die Gespräche, die er mit dem Stromleitungsbetreiber<br />

wegen der Umplanung führe. Die Verschiebung der Leitung<br />

lasse sich innerhalb des bestehenden Schutzstreifens vornehmen und umfasse<br />

zunächst die Verschiebung eines Maststandortes nach Norden; darüber hinaus<br />

sei es erforderlich, die vorhandene Leitung von den südlichen Auslegern der<br />

Masten auf die nördlichen Ausleger zu verlegen. Der Betreiber plane im Übrigen<br />

in Zukunft den Ausbau eines 380 kV-Netzes anstelle des derzeit betriebenen<br />

220 kV-Netzes. Damit scheide eine Erdverkabelung aus, es bedürfte dann<br />

eines Tunnels. Der Vorhabensträger rechnet nicht damit, dass der Betreiber<br />

von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werde.<br />

Dies alles ist für den Einwender und seine Familie unakzeptabel. Sie sehen,<br />

dass durch die vom Vorhabensträger beabsichtigte Umplanung einschließlich<br />

der künftigen Nutzung des nördlichen Mastauslegers die Stromleitung ca. 25<br />

näher an das Haus rücke. Dies sei nicht hinnehmbar. Der Einwender bekräftigt<br />

daher seinen Antrag auf Gesamtübernahme.<br />

Der Vorhabensträger sieht auch unter Berücksichtigung dieser Argumente und<br />

in Verbindung mit den übrigen zu erwartenden Immissionen keine hinreichende<br />

Begründung für eine Gesamtübernahme.<br />

der Planfeststellungsbehörde vom Leitungsbetreiber unmittelbar zu. Danach<br />

sind die folgenden Werte zu erwarten:<br />

Bestand vor Trassenverschenkung,<br />

Betrieb in 220<br />

kV<br />

Planung nach Trassenver-<br />

schwenkung Betrieb 220 kV<br />

Planung nach Trassenverschwenkung<br />

Betrieb 380 kV<br />

Werte auf dem Grundstück Werte am Wohnhaus<br />

3,2 kV/m elektrisches Feld<br />

13,0 µT magnetisches Feld<br />

1,6 kV/m elektrisches Feld<br />

4,0 µT magnetisches Feld<br />

4,0 kV/m elektrisches Feld<br />

27,5 µT magnetisches Feld<br />

0,2 kV/m elektrisches Feld<br />

0,8 µT magnetisches Feld<br />

0,1 kV/m elektrisches Feld<br />

2,0 µT magnetisches Feld<br />

2,1 kV/m elektrisches Feld<br />

24,5 µT magnetisches Feld<br />

Auch wenn sich die Überlegungen des Leitungsbetreibers zum Ausbau der<br />

Hochspannungsleitung auf eine Leistung von 380 kV noch nicht zu einem Planfeststellungsverfahren<br />

konkretisiert haben, legt die Planfeststellungsbehörde<br />

einen Betrieb der Leitung mit 380 kV ihren Erwägungen zur Beeinträchtigung<br />

des Einwenders zugrunde.<br />

Ein Vergleich der in der Tabelle genannten Werte mit den in Anhang 2 der 26.<br />

BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) festgelegten Grenzwerten<br />

greift in diesem Fall zu kurz, weil die 26. BImSchV ausdrücklich die Wirkungen<br />

elektromagnetischer Felder auf elektrisch oder elektronisch betriebene<br />

Implantate nicht berücksichtigt (§ 1 Abs. 1 Satz 3). Diesbezügliche Grenzwerte<br />

existieren nicht.<br />

Ein Gesundheitsrisiko für den Sohn des Einwenders ist jedoch bei den oben<br />

beschriebenen Werten gleichwohl zu verneinen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde stützt sich für diese Einschätzung auf den Forschungsbericht<br />

2010 des Forschungszentrums für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit<br />

(femu) der RWTH Aachen.<br />

Die Ergebnisse der vom femu durchgeführten Studien zeigen auf, dass elektromagnetische<br />

Felder zwar grds. ein Störpotenzial gegenüber Herzschrittmachern<br />

und ICD-Geräten bergen. Jedoch wurde auch deutlich, dass die Störschwellen<br />

<strong>–</strong> also die für eine Störreaktion erforderliche Stärke des elektromagnetischen<br />

Feldes <strong>–</strong> auch bei einer Worst-Case-Programmierung (höchstmögliche<br />

Wahrnehmungsempfindlichkeit) weit über den Grenzwerten des Anhangs<br />

2 der 26. BImSchV zu suchen sind. Dies gilt erst Recht <strong>–</strong> auch dies zeigen<br />

die Studien auf <strong>–</strong> wenn die Geräte mit normaler Alltagsprogrammierung<br />

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