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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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„Die Festlegungen für den LRT 9190 umfassen auf einer Fläche von 6,09 ha<br />

Maßnahmen des Umbaus von Waldbeständen im FFH -Gebiet. Hierdurch wird<br />

zwar nicht der Stickstoffeintrag in die LRT -Flächen minimiert aber das Ziel der<br />

FFH-VP, den Erhaltungszustand des Gebietes zu sichern, gewährleistet. Diese<br />

Vorgehensweise beruht auf der naturschutzfachlichen Wertung, dass die mit<br />

Zusatzbelastung der LRT-Flächen <strong>–</strong> Strukturzusatzcode (ow) <strong>–</strong> verbundene Be-<br />

einträchtigung im Hinblick auf das Erhaltungsziel des FFH -Gebietes durch die<br />

strukturelle Verbesserung der Waldflächen des FFH -Gebietes verträglich ges-<br />

taltet werden kann. Aufgrund des noch nicht erreichten Schlusswaldstadiums<br />

der Verjüngungsflächen ist ihr Beitrag zur Sicherung des Erhaltungszustandes<br />

nicht mit dem der Schlusswaldflächen identisch. Weiterhin ist zu berücksichti-<br />

gen, dass die zusätzliche Stickstofffracht erst über längere Zeit eine prognosti-<br />

zierte nachteilige Wirkung auf die LRT -Bestände entwickelt.<br />

Die LRT -Flächen 9190 (ow) werden in ihrer Entwicklungszeit hin zu Schluss-<br />

wald durch die Stickstoffzusatzbelastung beeinträchtigt. Diese Zustandsphasen<br />

lassen sich jedoch anders als Schlusswaldstadien auch in kürzeren Zeiträumen<br />

außerhalb des Belastungsbandes strukturell neu aufbauen. Als Entwicklungs-<br />

zeit der für waldbauliche Maßnahme vorgesehenen Waldflächen wird nach Ein-<br />

schätzung des Gutachters ein Zeitraum von bis zu 30 Jahren angesetzt, bis zu<br />

der die neu entwickelten Bestände den Kriterien des LRT entsprechen. In dieser<br />

Zeit haben die beeinträchtigten Flächen des LRT ihre Bedeutung noch nicht<br />

verloren, da die Stickstoffzusatzbelastung absehbar erst über noch längere Zeit-<br />

räume betrachtet nachteilige Wirkungen auf die Ausprägung des Bestandes zei-<br />

gen wird.“<br />

Die Planfeststellungsbehörde schließt sich der Wertung der Höheren Land-<br />

schaftsbehörde an. Auch dieser Teil des Maßnahmenkonzeptes ist darauf aus-<br />

gerichtet, graduellen Funktionsbeeinträchtigungen der beeinträchtigten Flächen<br />

die verbesserte Funktionalität anderer Waldbestände im FFH-Gebiet gegen-<br />

überzustellen. Im Sinne der oben schon zitierten Rechtsprechung des Bundes-<br />

verwaltungsgerichts (Beschluss vom 13.03.2008, 9 VR 9/07, juris Rn. 23 <strong>–</strong> 26)<br />

wird damit der Lebensraumtyp 9190 im FFH-Gebiet insgesamt in seinem Be-<br />

stand gesichert. Im Sinne dieser Rechtsprechung wird durch die vorgesehenen<br />

Maßnahmen sichergestellt, dass sich in der Gesamtbilanz keine größere Beein-<br />

trächtigungen als bei einer Nullvariante ergeben und die Erhaltungsziele mithin<br />

nicht erheblich beeinträchtigt sind.<br />

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