07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Insellage des Grundstücks<br />

Der Einwender sieht sein Anwesen künftig von der A 33, dem neu angebundenen<br />

Stockkämper Weg sowie der näher an sein Anwesen verschobenen und<br />

überführten Hesselner Straße eingekesselt. Neben dem von der A 33 ausgehenden<br />

Lärm werde er mithin auch insbesondere vom Lärm auf der Hesselner<br />

Straße beeinträchtigt, zumal durch die Überführung lärmintensive Schaltvorgänge<br />

und eine hochtourigere Fahrweise zu erwarten seien. Der heute noch<br />

vorhandene Bewuchs werde entfernt und könne weder als Lärm- noch als<br />

Sichtschutz dienen.<br />

Der Vorhabensträger entgegnet, die künftige Verkehrsbelastung der Hesselner<br />

Straße werde auch unter Berücksichtigung dessen, dass hier die Überführung<br />

für den Stockkämper Weg und die Hesselner Straße zusammengefasst werde,<br />

unter 2.000 Fahrzeugen pro Tag liegen. Subjektiv möge beim Einwender das<br />

Gefühl einer Lärmsteigerung eintreten, z.B. durch eine veränderte Geräuschzusammensetzung.<br />

Dies werde sich aber nicht objektiv berechnen lassen. Eine<br />

schallschützende Wirkung erbrächten Gehölze erst ab einer Tiefe von 40 m. Im<br />

Übrigen aber werde die Böschung des Überführungsbauwerks bepflanzt, so<br />

dass die Verkehrsvorgänge auf der Hesselner Straße nicht mehr zu sehen seien.<br />

Der Vorhabensträger räumt aber auf Vorhalt des Einwenders ein, das Überführungsbauwerk<br />

werde möglicherweise höher als das Wohngebäude.<br />

Auf die Frage des Verhandlungsleiters erklärt der Vorhabensträger, er sehe<br />

derzeit keine Möglichkeit, weitergehenden aktiven Lärmschutz vorzusehen.<br />

änderten Verhältnisse anzupassen, um auch im Übrigen die Entwässerung<br />

querender Straßen bzw. anliegender Flächen zu gewährleisten.<br />

All diesen Zwecken dient der parallel zum Lärmschutzwall über das Grundstück<br />

des Einwenders geplante Entwässerungsgraben. Er ist Bestandteil des von den<br />

zuständigen Wasserbehörden geprüften wassertechnischen Entwurfs.<br />

Gegenstand dieser Prüfung ist auch, ob alle Entwässerungsanlagen hinreichend<br />

bemessen sind, das anfallende Wasser schadlos abzuführen. Insofern<br />

ist die vom Einwender in seiner schriftlichen Einwendung erwartete Überschwemmung<br />

seines Grundstücks nicht zu befürchten.<br />

Soweit er eine Rattenplage befürchtet, ist ihm entgegenzuhalten, dass auch<br />

entlang der bestehenden Straßen Entwässerungsgräben angelegt sind und<br />

insofern keine vollständig neue Situation eingetreten ist.<br />

Um eine Insellage des Grundstücks zu begründen, hat der Einwender auf verschiedene,<br />

aus seiner Sicht künftig gegebene, Beeinträchtigungen abgestellt.<br />

Diese werden im Folgenden näher betrachtet.<br />

Lärm<br />

Eine Forderung nach weitergehenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen wird<br />

zurückgewiesen. Die Kosten hierfür stünden außer Verhältnis zum angestrebten<br />

Schutzzweck. Zu den näheren Einzelheiten wird auf Kapitel B 7.9.8 verwiesen.<br />

Ein Anspruch dem Grunde nach auf Erstattung notwendiger Aufwendungen, um<br />

Räume, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen,<br />

vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen zu schützen (passiver Lärmschutz), wurde<br />

dem Einwender mit Nebenbestimmung A 7.6.3 zuerkannt.<br />

Wie in Kapitel B 7.9.6 auch mit Bezug auf die Rechtsprechung des BVerwG<br />

dargestellt, wird bei Straßenbauvorhaben grds. kein Summenpegel gebildet.<br />

Beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer Straße kommt es nach der<br />

insoweit einschlägigen 16. BImSchV allein auf den von dem zu bauenden oder<br />

zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm an.<br />

Bezogen auf den gesamten Streckenabschnitt, aber auch einzelfallbezogen auf<br />

1104

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!