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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Auf die Frage der Einwenderin, ob dann eine Überführung der Casumer Straße<br />

wieder Thema sei, wenn die Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> sich zur Übernahme der<br />

Kosten für die Mehrlänge bereit erkläre, erwidert der Vorhabensträger, dass<br />

damit die naturschutzfachlichen Belange, die die Landschaftsbehörden im<br />

Rahmen von Abstimmungsgesprächen geltend gemacht hätten, noch nicht<br />

ausgeräumt seien.<br />

Die Einwenderin spricht sich eindeutig gegen eine Überführung des Illenbruchs<br />

aus. Werde stattdessen die Casumer Straße überführt, liege das Firmengelände<br />

an einer Sackgasse, was Vorteile für den Werksverkehr erbrächte. Zum<br />

anderen könnte eine notwendige Umfriedung des Grundstücks leichter realisiert<br />

werden und böten sich bessere Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft.<br />

Auf die Frage nach der Höhenlage des Illenbruchs in Höhe des Firmengeländes<br />

entgegnet der Vorhabensträger, an dieser Stelle am Beginn des Überführungsbauwerks<br />

sei allenfalls mit einer geringen Veränderung der Höhenlage zu rechnen.<br />

Damit erklärt die Einwenderin das Problem der Werkszufahrt für erledigt.<br />

Diskutiert wird im Weiteren die grundsätzliche Notwendigkeit einer Überführung<br />

in diesem Bereich. Die Einwenderin selbst erklärt, auf eine Überführung verzichten<br />

zu können. Auf den Hinweis des Vorhabensträgers, eine der beiden<br />

Straßen müsse für den landwirtschaftlichen Verkehr überführt werden, um die<br />

Abstände der Querungsmöglichkeiten auf etwa 300 m zu begrenzen, entgegnet<br />

die Einwenderin, auch für Landwirte stünden ausreichend Querungsmöglichkeiten<br />

zur Verfügung.<br />

An dieser Stelle konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Der Vorhabensträger<br />

verweist auf die Abstimmung mit der Stadt <strong>Borgholzhausen</strong>. Der Verhandlungsleiter<br />

erklärt abschließend, die Frage werde in der Einzelerörterung mit der<br />

Stadt angesprochen.<br />

Der Einwenderin wird zugesagt, sie über die letztendlich vorgesehene Planung<br />

zu informieren.<br />

Luftschadstoffe<br />

Die Einwenderin verweist darauf, sie sei wegen des sensiblen nahrungsmitteltechnischen<br />

Produktionsverfahrens auf die Zufuhr unbelasteter Luft angewie-<br />

Gestalt einer verbesserten verkehrlichen Anbindung zu erhalten.<br />

Eine verkehrliche Verschlechterung tritt für die Einwenderin, die in der Einwendung<br />

die Befürchtung eines höheren Verkehrsaufkommens geäußert hat, nicht<br />

ein, da durch die Veränderungen im Wegenetz keine Bündelung bisher getrennt<br />

verlaufender Verkehre auf Höhe des Firmengeländes eintritt. Auch heute schon<br />

trennen sich die Verkehrsströme zwischen Illenbruch und Casumer Straße erst<br />

südlich des Betriebsgeländes. Daran ändert sich nichts.<br />

Mit Blick auf die Belange der Landwirtschaft kommt ein Verzicht auf jedwede<br />

Querungsmöglichkeit an dieser Stelle nicht in Betracht. Ohnehin bedingt die<br />

Bündelung auf nur eine Überführung, dass für einige Landwirte Umwege eintreten.<br />

Eine Lösung, die diese Situation weiter verschärft um allein der Einwenderin<br />

Vorteile gegenüber den heutigen Verhältnissen zu verschaffen, wäre abwägungsfehlerhaft<br />

einseitig zu Lasten der Landwirtschaft.<br />

Im Übrigen wird zu diesem Thema auch auf Kapitel B 7.3.1 verwiesen.<br />

Forderungen nach Lüftungsanlagen für den fleischverarbeitenden Betrieb der<br />

Einwenderin werden zurückgewiesen.<br />

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