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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einschätzung wird von der Höheren Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Detmold</strong> geteilt. Im Ergebnis ist mithin auch nicht das Störungsverbot des § 44<br />

Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfüllt.<br />

Nach alledem werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des<br />

§ 44 BNatSchG insgesamt bei der Waldohreule nicht erfüllt.<br />

Waldschnepfe:<br />

Im Artenschutzbeitrag von Dezember 2009 hat die Waldschnepfe keinen gro-<br />

ßen Raum eingenommen. Das Büro Landschaft und Siedlung kam zu dem Er-<br />

gebnis, dass auch ohne spezifische Maßnahmen ein Eintreten der Verbotstat-<br />

bestände des § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden könne.<br />

Wie aber bereits in Kapitel B 6.3.1 dieses Beschlusses ausgeführt, hat der<br />

Vorhabenträger seine artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme im Jahre 2010<br />

auf Aktualität hin überprüft. Die Überprüfung des Status und des Vorkommens<br />

der Waldschnepfe in potenziellen Vorkommensbereichen im Gebiet in 2010<br />

bestätigen den Hinweis in den Einwendungen der Naturschutzverbände, dass<br />

die Waldschnepfe inzwischen auch als Brutvogel im Raum auftritt. Nachweise<br />

mit Territorialverhalten, die als Brutverdacht gewertet wurden, liegen sowohl<br />

aus dem Bereich Patthorst als auch dem Tatenhauser Wald und dem Wald-<br />

komplex östlich der L 782 vor. Die Nachweise sind wie folgt zu beschreiben: Im<br />

Bereich Patthorst erfolgte in den Waldbereichen beidseitig der A 33-Trasse je-<br />

weils ein Nachweis. Im Tatenhauser Wald westlich der L 782 erfolgten insge-<br />

samt 4 Nachweise, die 3 Revieren zuzuordnen sind. Diese umfassen ein Vor-<br />

kommen im Nordteil des Tatenhauser Waldes (südlich Fa. Storck), ein Vor-<br />

kommen nördlich Torfkuhle und ein Vorkommen in Waldbereichen nordöstlich<br />

Heuermanns Hof. In den Waldbereichen östlich der L 782 konnten zwei Nach-<br />

weise erfolgen.<br />

Für den Bereich Patthorst ist bei der Bewertung der Vorkommen und Beein-<br />

trächtigungen durch die A 33-Abschnitt 7.1 der bereits planfestgestellte Ab-<br />

schnitt 6 der A 33 zu berücksichtigen. Dieser umfasst im Waldbereich Patthorst<br />

den Neubau der Autobahntrasse und den Bau der Anschlussstelle Schnatweg.<br />

Im Landschaftspflegerischen Begleitplan und im Artenschutzbeitrag im Ab-<br />

schnitt 6 sind entsprechend die Waldverluste, Zerschneidungswirkungen und<br />

Randeffekte für den betroffenen Waldbereich bereits berücksichtigt worden. Die<br />

durch den Weiterbau der A 33 im Abschnitt 7.1 hinzukommenden Beeinträchti-<br />

gungen sind wie folgt zu werten:<br />

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