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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Von den Verbänden wird insbesondere die Lage der einzelnen Querungsbau-<br />

werke kritisiert. Namentlich klaffe zwischen der Unterführung des Ruthebaches<br />

und den drei Unterführungen des Laibaches eine zu große Lücke ohne jede<br />

Querungsmöglichkeit. Ergänzend haben die Verbände mit Schreiben vom<br />

13.08.2010 das „Fledermauskundliche Fachgutachten zum geplanten Bau der A<br />

33 im Bereich Halle-<strong>Borgholzhausen</strong>“ der AG Biotopkartierung vom August<br />

2010 vorgelegt. Dieses Gutachten wurde auch dem Umweltministerium des<br />

Landes Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> zugeleitet, von dort wurde das LANUV mit einer<br />

Prüfung beauftragt.<br />

Abgesehen davon, dass nach den Feststellungen des LANUV das Fledermaus-<br />

gutachten der Naturschutzverbände methodisch mit einem Minimalansatz arbei-<br />

tet bzw. hinsichtlich der Anzahl der Begehungen pro Untersuchungsraum hinter<br />

gängigen Standards zurückbleibt, steht es mit den Ergebnissen der FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung bzw. des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, jeweils<br />

Teil B, im o.g. Trassenabschnitt in guter Übereinstimmung. Soweit ergänzende<br />

Informationen geliefert werden, sind die daraus zu ziehenden Konsequenzen<br />

hinsichtlich des Konzeptes der Leit-, Sperr- und Querungseinrichtungen durch<br />

die ohnehin vorgesehenen Maßnahmen abgedeckt. Dies gilt namentlich sowohl<br />

für die Lage als auch für die kritisierte Dimensionierung der Querungsbauwerke.<br />

Mit den vorgesehenen Sperreinrichtungen in Gestalt 4,00 m hoher Wände und<br />

Wall-Wand-Kombinationen wird ein zufälliges Hineinfliegen in den Verkehrs-<br />

raum bei der Nutzung von Flugwegen oder bei der Jagd in an die Trasse gren-<br />

zenden Habitaten wirksam verhindert (s. insofern bereits Kapitel B 6.3.3.4). Zu<br />

bedenken ist im Übrigen, dass die Parallellage der Trasse zur Ostgrenze des<br />

FFH-Gebietes insofern kein besonderes Gefahrenpotenzial bildet, als dieser<br />

Bereich bereits jetzt wegen der vorhandenen L 782 weitgehend gemieden wird.<br />

Im Ergebnis gehen auch bzgl. der Fledermäuse als charakteristische Arten des<br />

Lebensraumtyps 9110 von der A 33 keine derartigen Wirkungen aus, dass die<br />

Stabilität der Populationen im FFH-Gebiet beeinträchtigt wäre und insofern der<br />

günstige Erhaltungszustand nicht gewahrt werden könnte.<br />

6.4.3.3 Lebensraumtyp „9190: Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen“<br />

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung 2009 ging <strong>–</strong> entsprechend der Auskünfte der<br />

LANUV vom 09.06.2009 (vgl. Kapitel B 6.4.2) <strong>–</strong> von einer Unterscheidung aus<br />

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