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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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kanntmachungsverordnung <strong>–</strong> BekanntmVO). Nach § 4 Abs. 1 Buchst. c) der<br />

BekanntmVO werden öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, die<br />

durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, vollzogen durch Aushang an<br />

der Bekanntmachungstafel der Gemeinde und den sonstigen hierfür be-<br />

stimmten Stellen für die Dauer von mindestens einer Woche, wobei gleich-<br />

zeitig durch das Amtsblatt oder die Zeitung oder das Internet auf den Aus-<br />

hang hinzuweisen ist. Die Stadt Halle hat bei der öffentlichen Bekanntma-<br />

chung zum A 33-Planfeststellungsverfahren, Abschnitt 7.1, in den örtlichen<br />

Tageszeitungen am 09.11.2007 auf die „Bekanntmachungstafeln am Rat-<br />

haus“ hingewiesen und damit die rechtlichen Vorgaben erfüllt. Mit dieser<br />

Form der öffentlichen Bekanntmachung ist die Stadt Halle auch der Recht-<br />

sprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW zur öffentlichen Bekanntma-<br />

chung (Urteil vom 14. August 2008, 7 D 120/07.NE, Urteil vom 11. Septem-<br />

ber 2008, 7 D 64/07.NE und Urteil vom 23. Oktober 2008, 7 D 72/07.NE) ge-<br />

recht geworden.<br />

� In Bezug auf die Verkehrsuntersuchungen wurde in der Generalerörterung<br />

von 2008 gefordert, den Prognosehorizont fortzuschreiben (Seite 78 des<br />

Wortprotokolls der Generalerörterung).<br />

Diesem Antrag wurde seitens des Vorhabenträgers entsprochen. Die Ver-<br />

kehrsuntersuchung von HB Verkehrsconsult von Juli 2003 mit dem Progno-<br />

sehorizont 2020 wurde mit der Überarbeitung der Verkehrsuntersuchung<br />

von November 2009 (über Deckblatt I in das Verfahren eingebracht) auf das<br />

Prognosejahr 2025 fortgeschrieben.<br />

� Im Zusammenhang mit der oben genanten Verkehrsuntersuchung von Juli<br />

2003 gibt es des Weiteren die Forderung, den Bau des Gerry-Weber-<br />

Stadions und die Errichtung einer Großspedition an der B 68 verkehrstech-<br />

nisch zu berücksichtigen (Seite 85 des Wortprotokolls der Generalerörte-<br />

rung).<br />

Die hier in das Verfahren eingebrachten Verkehrsuntersuchungen haben die<br />

lokalen Gegebenheiten hinreichend berücksichtigt. Zur Begründung wird auf<br />

Kapitel B 6.1.2.2 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

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