07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Danach setzt die Prüfung der FFH-Verträglichkeit eine ausreichende Ermittlung<br />

und Bestandsaufnahme voraus. Erfasst werden müssen jedoch nur die für die<br />

Erhaltungsziele maßgeblichen Gebietsbestandteile. Je bedeutender ein Le-<br />

bensraumtyp oder eine Art und je gravierender die zu erwartenden Beeinträch-<br />

tigungen sind, umso größer sollte der Untersuchungsaufwand ausfallen. Nur in<br />

Kenntnis dieser Fakten kann beurteilt werden, ob erhebliche Beeinträchtigun-<br />

gen möglich sind.<br />

Dabei unterliegen nach der VV-Habitatschutz die Methodik und Untersuchungs-<br />

tiefe dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Insofern ist es nicht erforderlich,<br />

das floristische und faunistische Inventar des betreffenden Gebietes flächende-<br />

ckend und umfassend zu ermitteln. Die Erfassungs- und Bewertungsmethodik<br />

ist auch nicht gesetzlich auf ein bestimmtes Verfahren festgelegt. Allerdings<br />

muss die Methode den für die Verträglichkeitsprüfung allgemein maßgeblichen<br />

Standard der „besten wissenschaftlichen Erkenntnisse“ einhalten (mit Verweis<br />

auf die bereits von mir zuvor zitierte Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom<br />

12. März 2008, 9 A 3.06).<br />

Nicht signifikante Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten (im Standardda-<br />

tenbogen mit „D“ gekennzeichnet) sind bei der FFH-VP nicht zu berücksichti-<br />

gen, da sie keine maßgeblichen Bestandteile darstellen. Ebenso können Le-<br />

bensraumtypen und Arten, die im Standarddatenbogen nicht genannt sind, kein<br />

Erhaltungsziel eines Gebietes darstellen (VV-Habitatschutz mit Verweis auf<br />

BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, 9 A 20.05).<br />

Die Maßstäbe für die Verträglichkeit eines Projektes und damit für die FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung ergeben sich insgesamt aus den besonderen Erhal-<br />

tungszielen und dem Schutzzweck für das jeweilige Natura 2000-Gebiet. Für<br />

die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile eines Na-<br />

tura 2000-Gebietes sind bei FFH-Gebieten signifikante Vorkommen von FFH-<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL (inklusive der charakteristischen Ar-<br />

ten) sowie von FFH-Arten des Anhangs II FFH-RL.<br />

Anhand dieser Maßstäbe ist der Vorhabenträger den Anforderungen der Recht-<br />

sprechung und der VV-Habitatschutz an eine sorgfältige Bestandserfassung<br />

und <strong>–</strong>bewertung des FFH-Gebietes Tatenhauser Wald gerecht geworden. So-<br />

wohl hinsichtlich des methodischen Ansatzes als auch bezüglich der Durchfüh-<br />

rung lässt die hier vorgenommene habitatschutzrechtliche Bestandsaufnahme<br />

keine Fehler erkennen.<br />

404

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!