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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Soweit die Einwender darüber hinaus die Entsorgung von Straßenabwasser auf<br />

ihrem Grundbesitz oder die zu geringe Dimensionierung der Entwässerungsanlagen<br />

befürchten, sind diese Befürchtungen mit Blick auf den wassertechnischen<br />

Entwurf unbegründet.<br />

Die Forderung, Blindrohre für etwaige künftige Versorgungsleitungen der Stadt<br />

unter der A 33 zu verlegen, wird vor dem Hintergrund fehlender Forderungen<br />

und damit fehlender konkreter Absichten der Stadt zurückgewiesen.<br />

Alle Bedenken, wegen der zu erwartenden Immissionsbelastung von einem<br />

erhöhten Reinigungsaufwand für Gartenmöbel, Spielgeräte und die Solaranlage<br />

betroffen zu sein oder erhöhte Lebenshaltungskosten durch Fremdeinkauf von<br />

Obst und Gemüse aufwenden zu müssen, werden angesichts der Einhaltung<br />

aller einschlägigen Grenzwerte zurückgewiesen. Gleiches gilt für die Befürchtung<br />

einer sozialen Isolierung, zumal das Straßen- und Wegenetz im Umfeld<br />

der Einwender in angepasster Form erhalten bleibt.<br />

Über Umwege-, Anschneidungs- und Durchschneidungsschäden, Pachtaufhebungs-<br />

sowie Verschattungsentschädigung ist bei unmittelbarer Grundstücksinanspruchnahme<br />

im Rahmen der Grunderwerbs- und Entschädigungsverhandlungen<br />

außerhalb der Planfeststellung zu befinden (BVerwG, Beschluss vom<br />

24.08.2009, 9 B 32/09).<br />

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