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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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vergleich wurden die Maßgaben gesetzt, dass eine möglichst geringe Gesamt-<br />

inanspruchnahme einhergehen sollte mit einer möglichst geringen Beanspru-<br />

chung hoch und mittel empfindlicher Böden. Diesbezüglich beansprucht die V<br />

16 in den Untersuchungsabschnitten 2 und 3 lediglich 4,7 ha hoch und 37 ha<br />

mittel empfindlicher Böden.<br />

Die Variante V 16 liegt hinsichtlich der Belange von Natur und Landschaft nach<br />

der UVS über der Erheblichkeitsschwelle. Sie nimmt dabei unter den im Feinfil-<br />

ter betrachteten Neubauvarianten den letzten Rangfolgeplatz ein. Bedingt durch<br />

ihre Lage weitgehend abseits der bestehenden Siedlungs- und Verkehrszäsu-<br />

ren verläuft sie fast ausschließlich in Freiräumen unterschiedlichster Ausprä-<br />

gung, vornehmlich auch in Waldbereichen bzw. in kleinräumig und vielfältig<br />

strukturierten Landschaftsräumen. Neben den gegenüber anderen Varianten<br />

noch intensiveren Trennwirkungen fallen vor allem die Flächenverluste höchst-<br />

empfindlicher Bereiche des Arten- und Biotopschutzes ins Gewicht.<br />

Betrachtet man diese Gesichtspunkte differenziert nach den Untersuchungsab-<br />

schnitten der UVS, so fällt auf, dass bei einer Vielzahl von Aspekten die Varian-<br />

te V 16 gerade im Abschnitt 2 zwischen der K 30 und der gedachten Linie Hes-<br />

seln-Hörste die meisten und intensivsten Beeinträchtigungen verursacht.<br />

Hinsichtlich der Erholungsfunktion beeinträchtigt die V 16 die als Gebiete der<br />

überregionalen und regionalen Erholung einzustufenden großen Waldflächen<br />

des Tatenhauser Waldes und der Wälder bei Schloss Holtfeld; sie berührt von<br />

allen Varianten in stärkerem Maße die vorhandenen Wander- und Radwege<br />

und bewirkt noch mittlere Beeinträchtigungen des Naturparks nördlicher Teuto-<br />

burger Wald. Bezüglich der örtlichen Erholung ist der V 16 positiv zuzurechnen,<br />

dass sie in einer entfernten Lage von den Hauptsiedlungsgebieten verläuft, de-<br />

nen die Bereiche der örtlichen Erholung zugeordnet sind.<br />

Die UVS nahm eine Gewichtung dahingehend vor, dass überregionale und re-<br />

gionale Erholungsflächen in ihrer naturnahen Qualität zu erhalten und zu entwi-<br />

ckeln sind; Veränderungen seien zu vermeiden. Siedlungsnahe Erholungsflä-<br />

chen hingegen müssten nicht zwangsläufig naturnah gestaltet sein, sondern<br />

könnten architektonischen Gesichtspunkten folgen. Vor diesem Hintergrund<br />

wurde die V 16 in der UVS als ungünstigste Neubauvariante eingestuft.<br />

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