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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Flurstück 279<br />

Dem Einwender gehört das nicht betroffene Flurstück 279, angrenzend an die<br />

auf dem Flurstück 278 vorgesehene Streuobstwiese.<br />

Er fordert, die Streuobstwiese in gerader Linie in 12 m Abstand zur Flurstücksgrenze<br />

enden zu lassen. Innerhalb dieses Streifens sollten auch keine anderen<br />

Maßnahmen durchgeführt werden, da er das Eigentum an diesem Streifen behalten<br />

und ihn dem Hausgrundstück zuschlagen wolle.<br />

Der Vorhabensträger sagt eine entsprechende Planänderung zu.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Gleiches gilt im Übrigen für die auf Flurstück 22 vorgesehene Obstbaumreihe<br />

(ebenfalls Maßnahmen-Nr. M/G 5.707). Die Einwendung wird daher auch in<br />

diesem Punkt zurückgewiesen.<br />

Die Planänderung ist Gegenstand des Deckblattes I. Der Einwendung wurde<br />

mithin in diesem Punkt entsprochen.<br />

Folgende Aspekte hat der Einwender in seiner schriftlichen Einwendung zur<br />

ursprünglichen Planung zusätzlich angesprochen:<br />

An- und Durchschneidungsschäden, sonstige Beeinträchtigungen des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes<br />

Über eine Entschädigung für derartige Beeinträchtigungen ist, da sie unmittelbare<br />

Folge der Flächeninanspruchnahme sind, im Rahmen der Grunderwerbs-<br />

und Entschädigungsverhandlungen außerhalb der Planfeststellung zu entscheiden.<br />

Ersatzland<br />

Da die Frage von Ersatzland für die Existenz des landwirtschaftlichen Betriebes<br />

nicht ausschlaggebend ist, kann der Einwender diesbezüglich ins Entschädigungsverfahren<br />

verwiesen werden (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 164; BVerwG<br />

NVwZ-RR 1999, 629, 630 f.).<br />

Grenzverlauf am Casumer Bach<br />

Der Einwender weist darauf hin, dass in Folge der am Casumer Bach vorgesehenen<br />

landschaftspflegerischen Maßnahmen winzige Reste seines Flurstücks<br />

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