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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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sichtigung neuer Aspekte (als Beispiel wird die FFH-Problematik angeführt) und<br />

aktueller Gesetze und Richtlinien.<br />

Die Einwender verkennen dabei, dass sich die für eine Umweltverträglichkeits-<br />

prüfung erforderlichen Daten und Informationen nicht notwendigerweise allein<br />

aus einem gesonderten, abgeschlossenen Dokument, wie z.B. der UVS, erge-<br />

ben müssen.<br />

In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist insoweit vielmehr<br />

hinreichend geklärt, dass § 6 UVPG <strong>–</strong> auch im Einklang mit europarechtlichen<br />

Regelungen <strong>–</strong> lediglich Mindestanforderungen an die vom Vorhabenträger zu<br />

erbringenden Angaben setzt, jedoch nicht vorschreibt, in welcher Form er diese<br />

Angaben zu machen hat.<br />

„Es reicht aus, wenn die erforderlichen Angaben sich aus verschiedenen Unter-<br />

lagen ergeben, etwa aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan, dem Erläu-<br />

terungsbericht, der schalltechnischen Untersuchung oder der Schadstoffunter-<br />

suchung. (..) Auch eine konkrete Zeitvorgabe, innerhalb derer eine Umweltver-<br />

träglichkeitsprüfung zu erstellen ist, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Daher<br />

ist auch im Streitfall ausreichend, dass dem angefochtenen Planfeststellungs-<br />

beschluss mehrere zeitnah erstellte Untersuchungen zu den von dem Vorhaben<br />

berührten Umweltbelangen zugrunde lagen und diese einer ausführlichen Wür-<br />

digung unterzogen wurden“ (BVerwG, Urteil vom 12.08.2009, 9 A 64.07).<br />

So verhält es sich hier. Die UVS von 1993 liefert gleichsam die Basis aller In-<br />

formationen zur Umweltverträglichkeit und wird im weiteren Verfahrensablauf<br />

ergänzt und <strong>–</strong> wo erforderlich <strong>–</strong> aktualisiert, namentlich durch die UVS von<br />

2005, den landschaftspflegerischen Begleitplan, die Artenschutzgutachten, die<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung, die schalltechnische Untersuchung und die Luft-<br />

schadstoffuntersuchung. Auch die Verkehrsuntersuchung zur UVS, die vom<br />

Netzwerk Fehlplanung A 33 auf Seite 78 ff. der Stellungnahme vom 13.01.2008<br />

kritisiert wird, ist insoweit durch aktuelle Untersuchungen ersetzt worden. Diese<br />

Unterlagen wurden ihrerseits wiederum im Verfahrenslauf mehrfach an verän-<br />

derte Gegebenheiten angepasst.<br />

Abschließend sei zu diesem Kritikpunkt angeführt, dass eine kontinuierliche An-<br />

passung und Aktualisierung der Daten keine Verletzung des § 6 UVPG darstellt.<br />

㤠6 UVPG ist nicht schon dann verletzt, wenn sich im weiteren Verlauf des Ver-<br />

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