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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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angrenzendes Grundstück Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong>, Flur 52, Flurstück<br />

80 wurde zwischenzeitlich durch die Flurbereinigungsbehörde erworben.<br />

Die Höhere Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong>, deren fachli-<br />

chem Votum ich folge, hat diesen Vorschlag geprüft und kommt zu dem Ergeb-<br />

nis, dass mit diesen zusätzlichen Vernetzungslinien die erforderliche Verbesse-<br />

rung der bestehenden Funktionsverbindungen eintritt.<br />

Insoweit werden die oben angeführten zusätzlichen Vernetzungslinien mit die-<br />

sem Planfeststellungsbeschluss mit den folgenden, von der Höheren Land-<br />

schaftsbehörde für fachlich erforderlich gehaltenen Modifikationen verbindlich<br />

festgelegt: Statt der als Baumreihe mit Pflanzabstand 10m vorgesehenen Obst-<br />

bäume sind mit gleichem Pflanzabstand Stieleichen der Qualität Hochstamm<br />

mit Drahtbalierung 3x verpflanzt 18-20 cm Stammumfang vorzusehen und die<br />

vorgesehenen Heckenpflanzungen sind möglichst mehrreihig und mit den Qua-<br />

litäten Strauch bzw. Heister herzustellen.<br />

Abschließend kommt insoweit die Höhere Landschaftsbehörde der Bezirksre-<br />

gierung <strong>Detmold</strong> zu folgendem Ergebnis: „Wesentliche Erkenntnisse der ergän-<br />

zenden Erfassungen zur Artengruppe der Fledermäuse (FÖA 2010) waren<br />

Nachweise zweier Wochenstubenkolonien der Bechsteinfledermaus in den Be-<br />

reichen Casum und Clever Bruch und Nachweise von Quartieren des Braunen<br />

Langohrs und des Kleinen Abendseglers jeweils im Bereich der ehemaligen<br />

Hofstelle Birkmann. Auf Grundlage der neuen Erkenntnisse zu den o.g. Vor-<br />

kommen wurde in Abstimmung mit Vorhabensträger und dem Gutachter und<br />

unter Einbeziehung des LANUV ein Maßnahmenkonzept entwickelt, dass nach<br />

Auffassung der höheren Landschaftsbehörde geeignet ist, um ein Eintreten der<br />

Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 mit hoher Prognosewahrscheinlichkeit aus-<br />

zuschließen. Verbleibende Prognoseunsicherheiten werden durch ein artbezo-<br />

genes, vorhaben - begleitendes Monitoring und einem damit verbundenen<br />

Nachbesserungsvorbehalt berücksichtigt“ (Stellungnahme vom 02.05.2011, Sei-<br />

te 10).<br />

Da in Bezug auf die Wirksamkeit der mit diesem Planfeststellungsbeschluss für<br />

die Bechsteinfledermaus im Bereich Casum festgelegten Maßnahmen (bauliche<br />

Maßnahmen, insbesondere Akzeptanz der Querungshilfe Casumer Bach und<br />

kollisionsvermeidende Wirkung der Einschnittslage in Kombination mit der Un-<br />

terführung sowie funktionale Aufwertungen in Form von Quartierangeboten und<br />

Quartiersicherung) bestimmte Prognoseunsicherheiten bestehen, habe ich im<br />

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