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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.65<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Für die Trasse der A 33 und die begleitenden Lärmschutzeinrichtungen müssen<br />

aus den Flurstücken 56 und 87 der Flur 5 der Gemarkung Hesseln insgesamt<br />

15.390 m 2 in Anspruch genommen werden. Weitere 2.540 m 2 aus dem Flurstück<br />

56 sollen dauerhaft beschränkt, nach einem in der Gegenäußerung erklärten<br />

Verzicht auf eine Oberbodenlagerfläche müssen noch 260 m 2 zur Anlage<br />

eines Schutzzaunes während der Bauzeit vorübergehend in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Die Flurstücke werden von der Trasse durchschnitten, nördlich verbleibende<br />

Restflächen werden übernommen. Die bisherige Zufahrt zur Holtfelder Straße<br />

wird unterbrochen und stattdessen eine neue Zufahrt nach Süden zum Lönsweg<br />

geschaffen.<br />

Darüber hinaus sagt der Vorhabensträger den vom Einwender geforderten<br />

Verbindungsweg entlang der Südseite der Trasse in Richtung Westen bis zu<br />

dem Wirtschaftsweg, der das Grundstück des Einwenders dort begrenzt, zu.<br />

Der Weg wird mit einer wassergebundenen Decke in einer Breite von 3,00 m<br />

versehen.<br />

Die Darstellung der Grundstücksinanspruchnahme im Erörterungstermin spiegelt<br />

wieder, was <strong>–</strong> nach Verzicht auf die Oberbodenlagerflächen <strong>–</strong> im Grunderwerbsverzeichnis<br />

des Deckblattes I an Belastungen enthalten ist.<br />

Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbspläne des Deckblattes I stimmen<br />

jedoch <strong>–</strong> wie bei der Bearbeitung dieses Beschlusses offenbar wurde <strong>–</strong> nicht<br />

überein. Das Verzeichnis enthält nicht die im Plan (Blatt 9) korrekt wiedergegebene<br />

vorübergehende Inanspruchnahme, die notwendig ist, um die Hofzufahrt<br />

vom Lönsweg aus neu anzulegen. Das Grunderwerbsverzeichnis ist vom Vorhabenträger<br />

entsprechend zu korrigieren.<br />

Der Verbindungsweg ist mit Deckblatt I Gegenstand der Planung geworden, der<br />

Einwendung wurde mithin in diesem Punkt entsprochen.<br />

Mit Deckblatt II ergibt sich eine weitere Inanspruchnahme beider Flurstücke<br />

durch die notwendige Verlegung einer Erdgasleitung einschließlich eines Arbeitsstreifens<br />

während der Bauphase und eines dauerhaft zu beschränkenden<br />

Schutzstreifens für die künftige Leitungstrasse.<br />

Der Einwender hat in diesem Zusammenhang gefordert, den oben genannten<br />

Verbindungsweg nach wie vor unmittelbar an den Böschungsfuß des Lärmschutzwalls<br />

zu verlegen und als Teil des Schutzstreifens der künftigen Gaslei-<br />

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