07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

landschaftspflegerische Maßnahmen auf den Flächen anzuordnen, deren Eigentümer<br />

der Inanspruchnahme zugestimmt hatten, nicht mehr aufrecht zu<br />

erhalten gewesen sei. Zudem habe bis 2003 der europarechtlich geregelte<br />

Artenschutz noch nicht die heutige Bedeutung gehabt. Die auf dem Grundbesitz<br />

des Einwenders vorgesehenen Maßnahmen hätten artenschutzrechtliche Bedeutung.<br />

Weiterer Bestandteil des Konsenses sei die feste Vereinbarung eines Flurbereinigungsverfahrens<br />

gewesen, mit dem die Härten für die Landwirtschaft abgemildert<br />

werden sollen.<br />

Der Vorhabensträger werde daher auf die geplanten Maßnahmen nicht verzichten.<br />

Der Verhandlungsleiter führt hierzu ergänzend aus, sollten die Maßnahmen<br />

weiterhin streitig bleiben, habe die Planfeststellungsbehörde abschließend darüber<br />

zu entscheiden.<br />

Auf Nachfrage des Einwenders erläutert der Vorhabensträger zur Neugestaltung<br />

des Wirtschaftswegenetzes, die Kämpenstr. werde in gleicher Lage wieder<br />

an die Hesselteicher Str. angeschlossen. Der auf der gegenüberliegenden Seite<br />

der Hesselteicher Str. anzulegende neue Wirtschaftsweg erhalte eine befestigte<br />

Breite von 3,00 m in wassergebundener Decke zzgl. 2 x 0,75 m Bankett.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

In der Einwendung zum Deckblatt I hat der Einwender dargetan, bereit zu sein,<br />

innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens über landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

auf seinen Grundflächen zu verhandeln. Hierzu ist auf den Beschluss<br />

des Dezernates 33 der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> vom 17.06.2010 zur Einleitung<br />

des Flurbereinigungsverfahrens A 33 <strong>–</strong> Halle-<strong>Borgholzhausen</strong> zu verweisen.<br />

Die Flächen der Einwender liegen innerhalb des vorgesehenen Flurbereinigungsgebietes.<br />

934

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!