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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Für den Lebensraumtyp 9190 gilt dieses Ergebnis auch unter Berücksichtigung<br />

der aktualisierten Bestandsabgrenzung, die im Deckblatt II noch keine Berück-<br />

sichtigung gefunden hatte. Nach Aufforderung der Höheren Landschaftsbehör-<br />

de hat der Vorhabenträger insoweit „Ergänzende Hinweise zum Gutachten zur<br />

FFH-VP für das Gebiet „Tatenhauser Wald bei Halle“ (DE-3915-303) BAB A 33,<br />

Abschnitt 7.1, Deckblatt II“ vom 06.04.2011 vorgelegt. Demnach liegen große<br />

Teile auch der ehemaligen Entwicklungsflächen des Lebensraumtyps im Belas-<br />

tungsband der A 33 und sind insofern von einer Zusatzbelastung >3 % der CL<br />

betroffen. Auch bei überarbeiteter Bestandsabgrenzung des Lebensraumtyps<br />

9190 wird mithin im Ergebnis davon ausgegangen, dass <strong>–</strong> ohne Maßnahmen <strong>–</strong><br />

eine erhebliche Betroffenheit des Lebensraumtyps gegeben ist.<br />

Ergebnis unter Berücksichtigung von Schutz- und Kompensationsmaßnahmen<br />

Wie in Kapitel B 6.4.3.1 dieses Beschlusses dargetan, können Schutz- und<br />

Kompensationsmaßnahmen zugunsten des Vorhabens angeführt werden, so-<br />

weit durch sie sichergestellt wird, dass während der Bauarbeiten und nach Ver-<br />

kehrsfreigabe erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets nachweislich<br />

verhindert (also nicht lediglich abgemildert) werden.<br />

Der Vorhabenträger hat insofern ein Maßnahmenkonzept vorgelegt, das Be-<br />

standteil der Planfeststellung geworden ist und bei dessen Anwendung der<br />

günstige Erhaltungszustand der von Stickstoffeinträgen betroffenen Lebens-<br />

raumtypen stabil bleibt. Die unstreitig vorhandenen nachteiligen Wirkungen die-<br />

ser Einträge bewegen sich damit im Ergebnis unter Berücksichtigung der vor-<br />

gesehenen Maßnahmen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle.<br />

Dabei sind Schadensbegrenzungsmaßnahmen dergestalt, dass ein zusätzlicher<br />

Stickstoffeintrag in die Lebensraumtypen bereits an der Emissionsquelle ver-<br />

mieden werden könnten, über die im Bauentwurf schon aus anderen Gründen<br />

vorgesehenen Maßnahmen (durchgehende Wände bzw. Wall-<br />

Wandkonstruktionen im Bereich des FFH-Gebiets) nicht möglich.<br />

Die Notwendigkeit der Schadensminderung bezieht sich im Übrigen nicht dar-<br />

auf, Flächenverlusten zu begegnen. Wie oben bereits dargetan, folgt aus Stick-<br />

stoffeinträgen kein vollständiger Verlust von Lebensraumtypen und auch keine<br />

einem direkten Flächenverlust vergleichbare Wirkung; wohl aber sind sie geeig-<br />

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