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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Bezüglich der Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen <strong>–</strong> und auch<br />

bezüglich des im Weiteren davon abzuleitenden Kompensationsumfangs sowie<br />

der Entwicklung der Kompensationsmaßnahmen <strong>–</strong> bedient sich der LBP dabei<br />

der Methodik des Einführungserlasses zum LG NRW für Eingriffe durch Stra-<br />

ßenbauvorhaben in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW vom<br />

06.03.2009 (ELES, gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Bauen und<br />

Verkehr NRW und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirt-<br />

schaft und Verbraucherschutz NRW, MBl. NRW 2009, S. 138), mit dem für<br />

NRW unter Beachtung der gesetzgeberischen Zielvorgaben eine einheitliche<br />

Verfahrensweise zum Umgang mit der Eingriffsregelung eingeführt worden ist.<br />

Die als Basis dafür erforderliche Bestandsaufnahme der betroffenen Biotope<br />

und Biotoptypen wurde 2009 ebenfalls nach der Methodik von ELES (vgl.<br />

ELES, Ziff. 3.2.2, und dortiger Verweis auf das „LANUV-Modell“) durchgeführt.<br />

Die Erhebung erstreckt sich auf einen 1 bis 1,5 km breiten und sich hinsichtlich<br />

der räumlichen Abgrenzung an den projektbedingten Wirkungen orientierendem<br />

Geländestreifen beidseitig der Straßentrasse.<br />

Die Erstfassung der vom Vorhabensträger eingereichten Planunterlagen und<br />

des zugehörigen LBP basierte noch auf der auf dem Gutachtermodell ARGE<br />

Eingriff-Ausgleich NRW 1994 (Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsrah-<br />

mens für straßenbedingte Eingriffe in Natur- und Landschaft und deren Kom-<br />

pensation) aufbauenden naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bei Bundes-<br />

fern- und Landstraßen gem. BNatSchG und LG NRW (Eingriffsregelung Straße<br />

<strong>–</strong> ERegStra <strong>–</strong>, Gemeinsamer Runderlasses des vormaligen Ministeriums für<br />

Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr und des vormaligen Ministeri-<br />

ums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 25.02.1999). Danach<br />

waren zur Gesamtkompensation (Abiotik, allgemeine Lebensraumfunktionen /<br />

Artenschutz sowie Landschaft und Erholung) des einen Flächenbedarf von rd.<br />

80 ha aufweisenden Straßenbauvorhabens Kompensationsmaßnahmen mit ei-<br />

nem Flächenbedarf von insgesamt rd. 246 ha vorgesehen.<br />

Die ERegStra wurde jedoch im April 2009 durch die Neuregelungen von ELES<br />

ersetzt. Der entsprechende gemeinsame Runderlass (MBl. 2009, S. 138 ff.)<br />

enthielt keine Übergangsregelungen und erfasste somit nicht nur neue, sondern<br />

auch bereits laufende Verfahren (vgl. Landtag NRW, Vorlage 14/2920 vom 23.<br />

10.2009). Die Umstellung des LPB auf „ELES“ erfolgte <strong>–</strong> zusammen mit der<br />

Einbringung von Änderungen, die sich aus dem Anhörungsverfahren ergeben,<br />

einer Achsverschiebung in den Schutzstreifen einer Hochspannungsleitung zur<br />

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