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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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hend)<br />

Wall (auf<br />

Einschnitts-<br />

böschung)<br />

Wall (auf<br />

Einschnitts-<br />

böschung)<br />

3,00 über Gelände 8+068 <strong>–</strong> 8+128<br />

4,00 über Gelände 8+128 <strong>–</strong> 8+253<br />

Der Vorhabenträger hatte die Kosten für den aktiven Lärmschutz gemäß Haupt-<br />

gruppe 9 der genehmigten Kostenfortschreibung vom 16.04.2009 zunächst auf<br />

ca. 9,2 Millionen Euro (siehe Erläuterungsbericht der Lärmtechnischen Unterla-<br />

gen, Unterlage 11.1, i.d.F. des Deckblatts I vom 07.09.2009, Seite 11) beziffert.<br />

In seinem Schreiben vom 20.10.2010 gibt er die Kosten für den Lärmschutz ein-<br />

schließlich der auch Lärmschutz übernehmenden Schutzanlagen aus Arten-<br />

schutzgründen (Irritationsschutzwände) auf der Grundlage der vom Bund ge-<br />

nehmigten Kostenaufstellung mit nunmehr ca. 9,75 Millionen Euro an.<br />

Mit diesen Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes wird sichergestellt, dass es<br />

an 69 von <strong>–</strong> bei freier Schallausbreitung insgesamt - 110 betroffenen Gebäuden<br />

zu keinen Grenzwertüberschreitungen kommt. Die verbleibenden 41 Gebäude<br />

sollen nach den Vorstellungen des Vorhabenträgers mit einem Anspruch auf<br />

passiven Schallschutz versehen werden.<br />

7.9.9 Kosten-Nutzen-Analyse (§ 41 Abs. 2 BImSchG)<br />

Um sicherzustellen, dass das Lärmschutzkonzept der Straßenplanung auch in<br />

jeder Hinsicht den Anforderungen der Rechtsprechung an eine ausgewogene<br />

Lärmschutzplanung, die insbesondere eine plausible Kosten-Nutzen-Analyse<br />

beinhaltet, genügt, hat die Planfeststellungsbehörde den Vorhabenträger gebe-<br />

ten, dazu weitere Ermittlungen anzustellen.<br />

Der Vorhabenträger hat darauf mit Schreiben vom 23.08.2010 und 20.10.2010<br />

Übersichten <strong>–</strong> kartographisch und tabellarisch <strong>–</strong> vorgelegt, aus denen sich ent-<br />

nehmen lässt, welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden<br />

und welche Kosten hierfür anfallen würden, um an allen betroffenen Immissi-<br />

onsobjekten alle Grenzwerte vollständig durch aktive Lärmschutzmaßnahmen<br />

sicherzustellen. Danach lassen sich zunächst folgende allgemeine Aussagen<br />

treffen:<br />

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