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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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eine halbjährliche Beprobung der Brunnen durch ein unabhängiges Institut bis<br />

zu einem Zeitpunkt von einem Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten.<br />

Werden im vorbezeichneten Zeitraum Veränderungen der Förderleistung in<br />

qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht an den Brunnenstandorten festge-<br />

stellt, die sich eindeutig dem Straßenbauvorhaben zurechnen lassen, so hat der<br />

Vorhabenträger ggf. den Korridor, innerhalb dessen beprobt wird, nach den<br />

Vorgaben der unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh auszudehnen, um<br />

eine etwaige weitere Ausbreitung des Schadens zu ermitteln.<br />

Bei allen festgestellten Beeinträchtigungen der privaten Trinkwasserbrunnen,<br />

die sich ursächlich dem Straßenbauvorhaben zurechnen lassen, hat der Vorha-<br />

benträger <strong>–</strong> auch nach Abschluss der Beweissicherungsverfahren <strong>–</strong> eine zügige<br />

Ursachenermittlung und ggf. Schadensregulierung herbeizuführen.<br />

7.3.12 Etwa in der Trasse gelegene private Trinkwasserbrunnen sind auf Kosten des<br />

Vorhabenträgers durch eine Fachfirma zurückzubauen.<br />

7.4 Natur- und Landschaftsschutz<br />

7.4.1 Eingriffe in wertvolle Landschaftsbestandteile sind auf den im Landschaftspfle-<br />

gerischen Begleitplan (LBP) dargestellten Umfang zu beschränken.<br />

7.4.2 Für die im LBP festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zur<br />

Kompensation der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind innerhalb<br />

eines Jahres nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses landschaftspflege-<br />

rische Ausführungspläne im Maßstab 1:1000 zu erstellen und den Landschafts-<br />

behörden rechtzeitig vor der Ausschreibung zur Zustimmung vorzulegen. Für<br />

die landschaftspflegerischen Maßnahmen im Trassennahbereich und auf den<br />

entstehenden Böschungs- und Wallflächen sind diese Pläne zeitnah nach der<br />

Vergabe der Leistungen zum Trassenbau (innerhalb einer Zeitspanne von 6<br />

Monaten) zu erstellen und den Landschaftsbehörden ebenfalls rechtzeitig vor<br />

der Ausschreibung der entsprechenden Gewerke zur Zustimmung vorzulegen.<br />

7.4.3 Die von der unteren Landschaftsbehörde in den Stellungnahmen des Kreises<br />

Gütersloh vom 29.01.2008 und 05.03.2010 entwickelten Vorschläge auch zu<br />

einzelnen Maßnahmen und Ausführungsdetails sind bei der Erstellung der land-<br />

schaftspflegerischen Ausführungspläne zu prüfen und ggf. umzusetzen, soweit<br />

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