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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwenderin B 9.109<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Erstmals mit Deckblatt I ist vorgesehen, das Flurstück 38 in der Flur 53 der<br />

Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> vollständig in einer Größe von 13.012 m 2 für eine<br />

landschaftspflegerische Maßnahme dauerhaft zu beschränken.<br />

Vorgesehen ist, extensive feuchte Grünlandgesellschaften zu entwickeln sowie<br />

an deren Rand eine Kopfbaumreihe zu pflanzen.<br />

Die Einwenderin erklärt sich hiermit nicht einverstanden. Die Fläche sei an einen<br />

Ackerbaubetrieb verpachtet, der für extensives Grünland keine Verwendung<br />

habe. Ebensowenig könne sie selbst <strong>–</strong> im Falle der Beendigung des<br />

Pachtverhältnisses <strong>–</strong> extensives Grünland verwerten. Eine erhebliche Wertminderung<br />

sei die Folge.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Im Raum Holtfeld/Casum existiert ein lokales Steinkauzvorkommen, bestehend<br />

aus 5 bis 6 Revieren. Es handelt sich um ein isoliertes Vorkommen am Rand<br />

des Hauptverbreitungsgebietes der Art mit relativ großem Abstand zum nächsten,<br />

ebenfalls recht kleinen Vorkommen bei Versmold. Die Siedlungsdichte ist<br />

auf sehr niedrigem Niveau konstant bis abnehmend, das Vorkommen muss<br />

insgesamt als suboptimal, instabil und damit besonders empfindlich gegenüber<br />

jeglichen Beeinträchtigungen bezeichnet werden (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,<br />

Teil A, Kapitel 8.15).<br />

Mit dem Bau und Betrieb der A 33 gehen derartige Beeinträchtigungen jedoch<br />

einher. Habitatbestandteile gehen verloren, Teilhabitate werden voneinander<br />

getrennt. Weitere Flächen, die derzeit für die Steinkauzpopulation gut nutzbar<br />

sind, werden durch die von der Straße ausgehenden Immissionen beeinträchtigt,<br />

das Kollisionsrisiko nimmt zu.<br />

Waren also schon die vorhandenen Habitatstrukturen nicht ausreichend, als<br />

Grundlage einer stabilen Population zu dienen, muss unter Berücksichtigung<br />

der von der A 33 ausgehenden Beeinträchtigungen von einem Erlöschen der<br />

Population ausgegangen werden, wenn nicht spezifische Maßnahmen ergriffen<br />

werden.<br />

Die auf den Eigentumsflächen des Einwenders vorgesehenen Maßnahmen<br />

dienen letztlich der Stabilisierung und Ausbreitung des Steinkauzvorkommens.<br />

Die Aufwertung des Landschaftsraumes im Illenbruch dient ebenso, wie gleichartige<br />

Maßnahmen an der Neuen Hessel, dazu, der Steinkauzpopulation weitere<br />

Ausbreitungsmöglichkeiten in Richtung des Hauptverbreitungsgebietes der<br />

Art in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> (Unterer Niederrhein und Münsterland) zu eröffnen.<br />

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